Verletzt sich jemand aus der Belegschaft bei einem Betriebsausflug oder auf einem Betriebsfest, wird dies nur unter ganz bestimmten Bedingungen als Arbeitsunfall gewertet. Grundsätzlich muss die betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung jedem offenstehen und darf nicht nur die Interessen einiger weniger bedienen.weiterlesen