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BAG bekräftigt gleiches Gehalt für gleiche Arbeit
katedemianov | depositphotos BAG bekräftigt gleiches Gehalt für gleiche Arbeit Das Bundesarbeitsgericht hat am 16. Februar 2023 ein für die Lohngleichheit zwischen Männern und Frauen wichtiges Urteil gesprochen. Danach muss gleichwertige Arbeit gleich entlohnt werden, wenn der Kollege allein wegen seines Geschlechts bzw. geschickterer Gehaltsverhandlung besser bezahlt wurde. Eine Entscheidung, an der die Praxis vermutlich nicht vorbeikommen wird. In dem konkreten Streitfall vor dem...
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Machen Sie doch mal Bildungsurlaub!
Bezahlte Bildungszeit in bis zu einem Jahr oder in Teilzeit über zwei Jahre? Das klingt verlockend. Bisher nehmen aber nur wenige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland bezahlte Bildungszeit in Anspruch. Das soll sich mit dem neuen Weiterbildungsgesetz ändern, das vom Bundesministerium für Arbeit im Januar 2023 angekündigt wurde. Unter anderem soll so dem sich zuspitzenden Fachkräftemangel entgegengewirkt werden.
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Raus aus dem Homeoffice, rein ins Büro?
Die zuletzt für Betriebe geltende SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung hätte am 7. April 2023 enden sollten, wurde aber am 2. Februar 2023 wegen des geringen Infektionsgeschehens früher aufgehoben. Um die Mitarbeiter vor Ansteckungen während der Arbeitszeit zu schützen sowie insbesondere bei lokalen und branchenspezifischen Infektionsschüben, empfiehlt das BMAS praxisgerechte betriebliche Maßnahmen weiterhin aufrechtzuerhalten.
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Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung goes digital
Nach zwei gescheiterten Anläufen 2021 und 2022 ist es vollbracht. Seit dem 1. Januar 2023 hat der „gelbe Schein“ ausgedient und wird von der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) abgelöst. Beschäftigte müssen zwar immer noch unverzüglich ihren Krankenstand melden. Die Unterlagen muss der Arbeitgeber allerdings bei der jeweiligen Krankenkasse anfragen.
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Arbeitszeiterfassung ist jetzt Pflicht
Bisher gab es keine verpflichtende Arbeitszeiterfassung. Nur die Mehrarbeit an Sonn- und Feiertagen musste dokumentiert werden. Seit dem 2. Dezember 2022 ist das anders. Neben Beginn und Ende der Arbeitszeiten, müssen auch Pausen erfasst werden. Der Beschluss des BAG betrifft sämtliche Betriebe in Deutschland, unabhängig von deren Größe.
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Die neue Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts sieht vor, dass nicht genommener Urlaub nicht mehr automatisch nach drei Jahren verfällt. Jedenfalls dann nicht, wenn der Arbeitgeber auf die Verjährung der Urlaubsansprüche entweder nicht ausreichend hinwies. Oder die Arbeitsbelastung so hoch war, dass es dem einzelnen Mitarbeiter nicht möglich war, in die Ferien zu gehen.
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Viele neue Regelungen im Arbeitsrecht seit 2022
Alle neuen Arbeitsverträge müssen seit dem 1. August 2022 detaillierte Informationspflichten über das Arbeitsverhältnis beinhalten. Arbeitsverträge müssen nunmehr erheblich granularer und ausführlicher sein als bisher. Bestehende Verträge sind entsprechend anzupassen. So will es das verschärfte Nachweisgesetz. Arbeitgeber, die das ignorieren, drohen Bußgelder.
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Mitbringsel auf der Schweiz
Nachdem letztes Jahr coronabedingt unser alljährlicher Kanzleiausflug ins Wasser gefallen war, holten wir ihn dieses Jahr endlich nach. Erstmals haben wir auf einer unserer Tagesexkursionen die Landesgrenze überschritten und steuerten die Schweizerische Eidgenossenschaft an wie der offizielle deutsche Name der Schweiz lautet. Wetter und Stimmung: heiter!
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Auch bei behördlich angeordneter Quarantäne wird der Lohn ausgezahlt
Arbeitgeber haben nur in seltenen Fällen Entschädigungsansprüche nach dem Infektionsschutzgesetz (IfG) gegen ihr Bundesland wegen Lohnfortzahlungen bei behördlich angeordneter Quarantäne. Bis zu fünf Tage müssen sie in jedem Fall für den Lohn ihrer Mitarbeiter aufkommen. Erst danach greifen Entschädigungsansprüche nach dem IfG.
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