Baumaschinenrecht

BAUMASCHINENRECHT


« Wer beim Baggern nicht flucht, ist nicht mit Leidenschaft dabei.»

Unbekannter Baggerfahrer

Baumaschinen und Arbeitsmaschinen Rechtsprobleme

Wo gearbeitet wird, da fliegen Späne. Nicht zuletzt, wenn es um Geräte geht, ohne die viele Arbeitsabläufe – vor allem in der Bauwirtschaft – nicht möglich wären. Allen voran Arbeitsmaschinen sowie Baumaschinen. Ob sie gekauft, vermietet, repariert, gewartet oder schlichtweg geklaut werden: Mobile Arbeitsmaschinen aller Art sind häufig Gegenstand komplexer Rechtsstreitigkeiten, auf die sich unsere Kanzlei über die Jahre spezialisiert hat.

Mobilbagger, Raupenbagger, Abbruchbagger, Krane, Radlager, Teleskoplader, Planierraupen, Hochdruckreiniger, Wasserstrahlanlagen, Reinigungsmaschinen, Arbeitsbühnen, Förderanlagen, …, die Liste der mobilen Arbeitsmaschinen, mit denen wir es in etlichen Fällen zu tun haben, ließe sich noch erheblich erweitern.

Letztlich ist es völlig irrelevant, mit welchem Arbeitsgerät man es zu tun hat, denn die Fälle laufen im Kern immer auf dieselben Schwierigkeiten hinaus: Vertragspartner kommen ihren vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten nicht nach. Entweder sie bezahlen die Geräte gar nicht, oder lassen sich unangemessen viel Zeit damit, ihre Kaufpreis-, Miet-, Reparaturvergütungs- oder Ratenzahlungen pünktlich zu leisten. Daneben gibt es eine Vielzahl weiterer Rechtsthemen, die in diesem Zusammenhang relevant sind, wie z. B. Insolvenz, arglistige Täuschung, Schadenersatz, Fremd- und Mitverschulden, Gewährleistung oder Garantie. (Siehe Liste unten)

Natürlich sollte man nicht immer gleich vor den Kadi ziehen. Häufig lassen sich Probleme schon mit hieb- und stichfesten Verträgen vermeiden. Denn ohne eine wohldurchdachte Vertragsgrundlage sind Probleme programmiert.

Damit es gar nicht erst so weit kommt, arbeiten wir rechtssichere Individualverträge und Formularverträge sowie Allgemeine Geschäftsbedingungen für Sie aus. Zudem prüfen wir Ihre Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen, Formularverträge etc. genauso wie z. B. die formularmäßigen Einkaufsbedingungen Ihrer Kunden, damit Sie ihre Kauf-, Miet- und Reparaturgeschäfte reibungslos abwickeln können.

Auf juristisches Spezialwissen schon bei Vertragsabschluss zurückgreifen zu können, hat sich bewährt. Eines unserer wichtigsten Tätigkeitsfelder ist es daher, unsere Mandanten nicht bereits beim Abschluss von Verträgen mit ihren Kunden ins offene Messer laufen zu lassen, sondern eine angemessene Vertrags- und damit Geschäftsgrundlage für sie zu schaffen.

So bestehen z. B. Mietverträge selbstverständlich immer aus zwei Komponenten, den Individualvereinbarungen auf der einen und den Allgemeinen Mietbedingungen auf der anderen Seite. Sind diese perfekt aufeinander abgestimmt, können Sie davon ausgehen, dass Sie sich auf rechtssicherem Parkett bewegen.

Unabhängig davon, ob Sie mit Arbeits- und Baumaschinen handeln, diese vermieten oder reparieren: Unsere Kanzlei weiß Rat und steht Ihnen bei eventuellen Rechtsfragen und -streitigkeiten zur Seite.

Schauen Sie auch gern in unserem Industriemaschinen-Blog vorbei, in dem es ausschließlich um Arbeits- und Baumaschinen geht.

Blog Industriemaschinenrecht
Unser Themen-Blog zum Industrie- und Baumaschinenrecht

Seit 2018 kooperiere ich mit dem bbi Bundesverband der Baumaschinen, Baugeräte- und Industriemaschinen-Firmen e.V. als Dienstleister in den Rechtsangelegenheiten im Baumaschinenrecht


Typische Rechtsfragen rund um Verkauf, Vermietung und Reparatur / Wartung von Arbeitsmaschinen


  • Korrekte Vertragsgrundlage
  • Kaufvertrag, Mietvertrag, Werkvertrag / Reparaturvertrag
  • Eigentumsvorbehalt
  • Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen, Allgemeine Mietbedingungen, Allgemeine Reparaturbedingungen
  • Einweisung, Bedienungsanleitung
  • Verzug
  • Anfechtung wegen Irrtum- oder arglistiger Täuschung, Kündigung, Widerruf, Aufklärung,
  • Arglistige Täuschung oder Irrtum bei Vertragsabschluss
  • Gewährleistungsausschluss, Gewährleistungsbegrenzung, Garantie,
  • Mangel bei Gefahrübergang, verdeckter/verborgener Mangel
  • Gewährleistung bzw. Sachmängelhaftung und Bedienungsfehler
  • Zurückbehaltungsrecht / Zurückbehaltungsrechte, Kaufmännisches Zurückbehaltungsrecht (§ 369 HGB)
  • Untersuchungs- und Rückpflicht des Kaufmann bzw. Genehmigungsfiktion (§ 377 HGB)
  • Nacherfüllung / Beseitigung von Mängeln, Ersatzlieferung, Minderung, Schadensersatz,
  • Aufwendungsersatz, Rücktritt
  • Nutzungsausfall
  • Nutzungsentschädigung bzw. Vorhaltekosten
  • Totalschaden
  • Schadensersatz
  • Betriebsgefahr
  • Insolvenz, Kündigungssperre (§ 112 InsO), Wahlrecht des Insolvenzverwalters (§ 103 InsO)
  • Aussonderung / Herausgabe von Maschinen in der Insolvenz
  • Anmeldung von Insolvenzforderungen, Masseforderung, Haftung des Insolvenzverwalters