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Resturlaub
Die neue Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts sieht vor, dass nicht genommener Urlaub nicht mehr automatisch nach drei Jahren verfällt. Jedenfalls dann nicht, wenn der Arbeitgeber auf die Verjährung der Urlaubsansprüche entweder nicht ausreichend hinwies. Oder die Arbeitsbelastung so hoch war, dass es dem einzelnen Mitarbeiter nicht möglich war, in die Ferien zu gehen.
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