Arbeitgeber haben nur in bestimmten Fällen Entschädigungsansprüche nach dem Infektionsschutzgesetz gegen ihr Bundesland wegen Lohnfortzahlungen bei behördlich angeordneter Quarantäne. Vor allem zu Beginn der Corona-Krise kam[...]
Arbeitgeber haben nur in bestimmten Fällen Entschädigungsansprüche nach dem Infektionsschutzgesetz gegen ihr Bundesland wegen Lohnfortzahlungen bei behördlich angeordneter Quarantäne. Vor allem zu Beginn der Corona-Krise kam[...]