« Krise kann ein produktiver Zustand sein. Man muss ihr nur den Beigeschmack der Katastrophe nehmen.»Max Frisch
Ganz gleich, ob Sie Arbeitgeber sind oder persönliche Interessen als Arbeitnehmer im Fokus haben: Rechte und Pflichten gelten für beide Seiten. Diese zu überblicken ist in den letzten Jahrzehnten zunehmend komplexer geworden. Kündigung, Abmahnung, Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag und Kündigungsschutzklage sind wichtige und häufige Sachthemen.
Einerseits klagen schon heute viele Arbeitgeber darüber, dass es zunehmend weniger qualifizierte Arbeitskräfte gibt. Andererseits gehen diese oftmals nicht eben zimperlich mit ihren Mitarbeitern um. Das ist schon daran erkennbar, dass es immer häufiger um Rechtsfragen rund um Kündigung, Abmahnung, Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag und Kündigungsschutzklage geht.
Unsicherheiten auf Arbeitgeber- wie Arbeitnehmerseite sind die Folge. Um Problemen vorzugreifen, unterstützen wir kleine und mittlere Unternehmen in sämtlichen Belangen des Arbeitsrechts.
Umgekehrt stehen wir Arbeitnehmern zur Seite, die fair behandelt werden möchten. Und wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist: Aus unserer Sicht ist die außergerichtliche Einigung – sofern möglich – einer gerichtlichen Auseinandersetzung stets vorzuziehen.
Am Arbeitsplatz kommt es bisweilen zu Auseinandersetzungen, bei denen schon mal die Emotionen hochkochen. Vor wenigen Gerichten wird so viel verhandelt, gestritten und gefeilscht wie vor dem Arbeitsgericht. Doch zum Glück geht es in vielen Fällen auch ohne ein gerichtliches Verfahren. Zudem ließen sich etliche arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen schon dadurch vermeiden, dass bereits im Arbeitsvertrag die verschiedenen Interessen genau berücksichtigt werden.
Daher werden unsere Mandanten von uns zunächst beraten, wenn es um die Aufnahme, Beendigung und Abwicklung von Dienst- und Arbeitsverträgen und um Fragen des Kündigungsschutzes geht.
Überdies scheuen wir uns nicht, die Ansprüche unserer Mandanten vor Gericht durchzusetzen sowie zu Unrecht eingeklagte Forderungen abzuwehren.
Auch gibt es Fälle, in denen Mandanten nicht damit gedient ist, ihre Rechte gerichtlich durchzusetzen. Bewährt haben sich hier praktikable Lösungen, die der beruflichen Zukunft des Mandanten möglichst neue Perspektiven und Entwicklungsmöglichkeiten eröffnen.
Andererseits können Arbeitgeber daran interessiert sein, Probleme mit Mitarbeiten durch eine arbeitsrechtliche Maßnahme zu lösen. Hier ist es in jedem Fall ratsam, den Betriebsrat hinzuzuziehen, um die unterschiedlichen Belange ganz genau auszuloten.
Im Übrigen: Wir haben uns ganz bewusst nicht darauf festgelegt, ob wir Arbeitgeber oder Arbeitnehmer beraten oder gerichtlich vertreten. Unserer Meinung nach ist es für uns Anwälte vielmehr hilfreich zu wissen, wie beide Seiten ticken. Denn nur so können Stärken oder auch Schwächen der Gegenpartei zutreffend eingeschätzt werden.
Typische Bereiche mit Regelungsbedarf
Die Initiative Gesundheit und Arbeit (iga), die von den Krankenkasse- und Unfallversicherungen getragen werden, legte dazu 2014 eine Untersuchung vor. Dabei kam heraus, dass sich heute jeder Fünfte von seinem Arbeitgeber unter Druck gesetzt fühlt. Für zwei Drittel der Beschäftigten in Deutschland stehen Überstunden auf der Tagesordnung.
Auch die Studie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zum Thema Work-Life-Balance zeigt, dass es für viele Beschäftigte kaum noch einen Ausgleich zwischen Arbeit und Privatleben gibt. Die Folge: Sie fühlen sich ausgebrannt, ihre Leistungsfähigkeit nimmt ab, oft kommt es zu Zerwürfnissen mit dem Chef oder den Kollegen. Konflikte sind programmiert.
Wenn’s hart auf hart kommt, droht die Kündigung. Oder Ihr Chef trägt Ihnen einen Aufhebungsvertrag an. Doch Achtung! Was zunächst gut klingt, entpuppt sich häufig als für Arbeitnehmer nachteilig. Denn Arbeitslosengeld bekommen Sie nur, wenn Sie keine Mitschuld am Verlust Ihres Arbeitsplatzes trifft. Und genau dies ist bei einem Aufhebungsvertrag längst nicht immer der Fall.
Wenn Sie Fragen dazu haben, zögern Sie nicht, und setzen Sie sich mit uns in Verbindung, damit wir eine angemessene Lösung für Sie erarbeiten können.