Ein Einführungsleitfaden

Grundlagen des Baumaschinenrechts

Wo gearbeitet wird, da fliegen Späne. Nicht zuletzt, wenn es um Geräte geht, ohne die viele Arbeitsabläufe – vor allem in der Bauwirtschaft – nicht möglich wären. Allen voran Arbeitsmaschinen sowie Baumaschinen. Ob sie gekauft, vermietet, repariert, gewartet oder schlichtweg geklaut werden: Mobile Arbeitsmaschinen aller Art sind häufig Gegenstand komplexer Rechtsstreitigkeiten, auf die sich unsere Kanzlei über die Jahre spezialisiert hat.

Mobilbagger, Raupenbagger, Abbruchbagger, Krane, Radlager, Teleskoplader, Planierraupen, Hochdruckreiniger, Wasserstrahlanlagen, Reinigungsmaschinen, Arbeitsbühnen, Förderanlagen, …, die Liste der mobilen Arbeitsmaschinen, mit denen wir es in etlichen Fällen zu tun haben, ließe sich noch erheblich erweitern.

Letztlich ist es völlig irrelevant, mit welchem Arbeitsgerät man es zu tun hat, denn die Fälle laufen im Kern immer auf dieselben Schwierigkeiten hinaus: Vertragspartner kommen ihren vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten nicht nach. Entweder sie bezahlen die Geräte gar nicht, oder lassen sich unangemessen viel Zeit damit, ihre Kaufpreis-, Miet-, Reparaturvergütungs- oder Ratenzahlungen pünktlich zu leisten. Daneben gibt es eine Vielzahl weiterer Rechtsthemen, die in diesem Zusammenhang relevant sind, wie z. B. Insolvenz, arglistige Täuschung, Schadenersatz, Fremd- und Mitverschulden, Gewährleistung oder Garantie.

Natürlich sollte man nicht immer gleich vor den Kadi ziehen. Häufig lassen sich Probleme schon mit hieb- und stichfesten Verträgen vermeiden. Denn ohne eine wohldurchdachte Vertragsgrundlage sind Probleme programmiert.

Damit es gar nicht erst so weit kommt, arbeiten wir rechtssichere Individualverträge und Formularverträge sowie Allgemeine Geschäftsbedingungen für Sie aus. Zudem prüfen wir Ihre Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen, Formularverträge etc. genauso wie z. B. die formularmäßigen Einkaufsbedingungen Ihrer Kunden, damit Sie Ihre Kauf-, Miet- und Reparaturgeschäfte reibungslos abwickeln können.

Auf juristisches Spezialwissen schon bei Vertragsabschluss zurückgreifen zu können, hat sich bewährt. Eines unserer wichtigsten Tätigkeitsfelder ist es daher, unsere Mandanten nicht bereits beim Abschluss von Verträgen mit ihren Kunden ins offene Messer laufen zu lassen, sondern eine angemessene Vertrags- und damit Geschäftsgrundlage für sie zu schaffen.

So bestehen z. B. Mietverträge selbstverständlich immer aus zwei Komponenten, den Individualvereinbarungen auf der einen und den allgemeinen Mietbedingungen auf der anderen Seite. Sind diese perfekt aufeinander abgestimmt, können Sie davon ausgehen, dass Sie sich auf rechtssicherem Parkett bewegen.

Unabhängig davon, ob Sie mit Arbeits- und Baumaschinen handeln, diese vermieten oder reparieren: Unsere Kanzlei weiß Rat und steht Ihnen bei eventuellen Rechtsfragen und -streitigkeiten zur Seite.

Seit 2018 kooperiere ich mit dem bbi Bundesverband der Baumaschinen, Baugeräte- und Industriemaschinen-Firmen e.V. als Dienstleister in den Rechtsangelegenheiten im Baumaschinenrecht

Typische Rechtsfragen rundum Verkauf, Vermietung und Reparatur / Wartung von Arbeitsmaschinen

  • Korrekte Vertragsgrundlage
  • Kaufvertrag, Mietvertrag, Werkvertrag / Reparaturvertrag
  • Eigentumsvorbehalt
  • Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen, Allgemeine Mietbedingungen, Allgemeine Reparaturbedingungen
  • Einweisung, Bedienungsanleitung
  • Verzug
  • Anfechtung wegen Irrtum- oder arglistiger Täuschung, Kündigung, Widerruf, Aufklärung,
  • Arglistige Täuschung oder Irrtum bei Vertragsabschluss
  • Gewährleistungsausschluss, Gewährleistungsbegrenzung, Garantie,
  • Mangel bei Gefahrübergang, verdeckter/verborgener Mangel
  • Gewährleistung bzw. Sachmängelhaftung und Bedienungsfehler
  • Zurückbehaltungsrecht / Zurückbehaltungsrechte, Kaufmännisches Zurückbehaltungsrecht (§ 369 HGB)
  • Untersuchungs- und Rückpflicht des Kaufmann bzw. Genehmigungsfiktion (§ 377 HGB)
  • Nacherfüllung / Beseitigung von Mängeln, Ersatzlieferung, Minderung, Schadensersatz,
  • Aufwendungsersatz, Rücktritt
  • Nutzungsausfall
  • Nutzungsentschädigung bzw. Vorhaltekosten
  • Totalschaden
  • Schadensersatz
  • Betriebsgefahr
  • Insolvenz, Kündigungssperre (§ 112 InsO), Wahlrecht des Insolvenzverwalters (§ 103 InsO)
  • Aussonderung / Herausgabe von Maschinen in der Insolvenz
  • Anmeldung von Insolvenzforderungen, Masseforderung, Haftung des Insolvenzverwalters

Ein Einführungsleitfaden

Grundlagen des Baumaschinenrechts

Wo gearbeitet wird, da fliegen Späne. Nicht zuletzt, wenn es um Geräte geht, ohne die viele Arbeitsabläufe – vor allem in der Bauwirtschaft – nicht möglich wären. Allen voran Arbeitsmaschinen sowie Baumaschinen. Ob sie gekauft, vermietet, repariert, gewartet oder schlichtweg geklaut werden: Mobile Arbeitsmaschinen aller Art sind häufig Gegenstand komplexer Rechtsstreitigkeiten, auf die sich unsere Kanzlei über die Jahre spezialisiert hat.

Mobilbagger, Raupenbagger, Abbruchbagger, Krane, Radlager, Teleskoplader, Planierraupen, Hochdruckreiniger, Wasserstrahlanlagen, Reinigungsmaschinen, Arbeitsbühnen, Förderanlagen, …, die Liste der mobilen Arbeitsmaschinen, mit denen wir es in etlichen Fällen zu tun haben, ließe sich noch erheblich erweitern.

Letztlich ist es völlig irrelevant, mit welchem Arbeitsgerät man es zu tun hat, denn die Fälle laufen im Kern immer auf dieselben Schwierigkeiten hinaus: Vertragspartner kommen ihren vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten nicht nach. Entweder sie bezahlen die Geräte gar nicht, oder lassen sich unangemessen viel Zeit damit, ihre Kaufpreis-, Miet-, Reparaturvergütungs- oder Ratenzahlungen pünktlich zu leisten. Daneben gibt es eine Vielzahl weiterer Rechtsthemen, die in diesem Zusammenhang relevant sind, wie z. B. Insolvenz, arglistige Täuschung, Schadenersatz, Fremd- und Mitverschulden, Gewährleistung oder Garantie.

Natürlich sollte man nicht immer gleich vor den Kadi ziehen. Häufig lassen sich Probleme schon mit hieb- und stichfesten Verträgen vermeiden. Denn ohne eine wohldurchdachte Vertragsgrundlage sind Probleme programmiert.

Damit es gar nicht erst so weit kommt, arbeiten wir rechtssichere Individualverträge und Formularverträge sowie Allgemeine Geschäftsbedingungen für Sie aus. Zudem prüfen wir Ihre Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen, Formularverträge etc. genauso wie z. B. die formularmäßigen Einkaufsbedingungen Ihrer Kunden, damit Sie Ihre Kauf-, Miet- und Reparaturgeschäfte reibungslos abwickeln können.

Auf juristisches Spezialwissen schon bei Vertragsabschluss zurückgreifen zu können, hat sich bewährt. Eines unserer wichtigsten Tätigkeitsfelder ist es daher, unsere Mandanten nicht bereits beim Abschluss von Verträgen mit ihren Kunden ins offene Messer laufen zu lassen, sondern eine angemessene Vertrags- und damit Geschäftsgrundlage für sie zu schaffen.

So bestehen z. B. Mietverträge selbstverständlich immer aus zwei Komponenten, den Individualvereinbarungen auf der einen und den allgemeinen Mietbedingungen auf der anderen Seite. Sind diese perfekt aufeinander abgestimmt, können Sie davon ausgehen, dass Sie sich auf rechtssicherem Parkett bewegen.

Unabhängig davon, ob Sie mit Arbeits- und Baumaschinen handeln, diese vermieten oder reparieren: Unsere Kanzlei weiß Rat und steht Ihnen bei eventuellen Rechtsfragen und -streitigkeiten zur Seite.

Seit 2018 kooperiere ich mit dem bbi Bundesverband der Baumaschinen, Baugeräte- und Industriemaschinen-Firmen e.V. als Dienstleister in den Rechtsangelegenheiten im Baumaschinenrecht

Typische Rechtsfragen rundum Verkauf, Vermietung und Reparatur / Wartung von Arbeitsmaschinen

  • Korrekte Vertragsgrundlage
  • Kaufvertrag, Mietvertrag, Werkvertrag / Reparaturvertrag
  • Eigentumsvorbehalt
  • Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen, Allgemeine Mietbedingungen, Allgemeine Reparaturbedingungen
  • Einweisung, Bedienungsanleitung
  • Verzug
  • Anfechtung wegen Irrtum- oder arglistiger Täuschung, Kündigung, Widerruf, Aufklärung,
  • Arglistige Täuschung oder Irrtum bei Vertragsabschluss
  • Gewährleistungsausschluss, Gewährleistungsbegrenzung, Garantie,
  • Mangel bei Gefahrübergang, verdeckter/verborgener Mangel
  • Gewährleistung bzw. Sachmängelhaftung und Bedienungsfehler
  • Zurückbehaltungsrecht / Zurückbehaltungsrechte, Kaufmännisches Zurückbehaltungsrecht (§ 369 HGB)
  • Untersuchungs- und Rückpflicht des Kaufmann bzw. Genehmigungsfiktion (§ 377 HGB)
  • Nacherfüllung / Beseitigung von Mängeln, Ersatzlieferung, Minderung, Schadensersatz,
  • Aufwendungsersatz, Rücktritt
  • Nutzungsausfall
  • Nutzungsentschädigung bzw. Vorhaltekosten
  • Totalschaden
  • Schadensersatz
  • Betriebsgefahr
  • Insolvenz, Kündigungssperre (§ 112 InsO), Wahlrecht des Insolvenzverwalters (§ 103 InsO)
  • Aussonderung / Herausgabe von Maschinen in der Insolvenz
  • Anmeldung von Insolvenzforderungen, Masseforderung, Haftung des Insolvenzverwalters

Rechtssicher mit Teamkompetenz.

Derzeit besteht das Team der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Heinz Schmid aus zwei Vollzeitkräften und einer neuen Auszubildenden, die dafür sorgen, dass die Dinge rund laufen. Unsere wunderbaren Mitarbeiterinnen, die mich bei meiner Arbeit ausgezeichnet unterstützen, im Kurzprofil:

Sandra Dreiseitel

Dr. Schmids Miss Moneypenny

Die rechte Hand von Dr. Heinz Schmid ist ausgebildete Rechtsanwaltsfachangestellte, von Anfang an dabei und bekannt dafür, dass sie „den Cent akribisch teilt.“ Bei komplizierten Fragestellungen läuft sie zu Höchstform auf. Schwierige Abrechnungen, Vollstreckungen und Zwangshypotheken nimmt sie sportlich! Sie meistert jede Herausforderung mit Bravour und unerschütterlicher Präzision.

Lorena Mannará

Generation Digital Native

Die junge Dame mit dem klangvollen Namen hat ihre Ausbildung in unserer Kanzlei mit Erfolg abgeschlossen. Lorena ist kommunikativ und offen und weiß sich für Neues zu begeistern, ist sie doch im digitalen Zeitalter aufgewachsen. Lorena spricht vier Sprachen, liebt den persönlichen Austausch mit anderen Menschen und hat ein herzliches und sonniges Gemüt. Kein Wunder! Bella Italia ist ihr Heimatland.

Mit einer Hand lässt sich kein Knoten knüpfen.

Mongolisches Sprichwort

Ihre Rechte, unsere Mission.

Wer ist Dr. Heinz Schmid?

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Werdegang

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Referenzen Arbeitnehmer

Referenzen Unternehmen

Wir bilden aus

Lassen Sie uns sprechen

Wir arbeiten täglich daran, dass Recht und Gerechtigkeit nah beieinander liegen. Unser Ziel ist es, im Umkreis von Ulm, Neu-Ulm und dem Alb-Donau-Kreis die Anlaufstelle für Fragen im Arbeitsrecht, Vertragsrecht sowie Baumaschinenrecht zu sein.

Melden Sie sich gern bei uns für ein erstes Beratungsgespräch. Wenn Sie mögen: Schildern Sie hier in aller Kürze Ihr Anliegen. Gerne können Sie uns auch Ihre Telefonnummer hinterlassen. Wir melden uns dann umgehend zurück.