Ein Leitfaden
Abmahnungen im Arbeitsrecht
« Im arbeitsrechtlichen Sinne ist die Abmahnung eine Möglichkeit des Arbeitgebers, Vertragsverletzungen und anderweitige Pflichtverstöße des Arbeitnehmers zu ahnden. Dabei missbilligt er dessen Verhalten und droht für den Wiederholungsfall eine Kündigung an.»business-on.de
Im Arbeitsrecht zielt eine Abmahnung durch den Arbeitgeber auf ein bestimmtes arbeitsvertragswidriges Fehlverhalten eines Arbeitnehmers ab. Sie ist gewissermaßen ein Warnschuss, der im Falle einer Wiederholung für den Arbeitnehmer negative Rechtsfolgen hat.
Hat ein Arbeitnehmer seine Pflichten aus einem Arbeitsvertrag verletzt, kann er im Normalfall nicht sofort gekündigt werden. Vielmehr muss ihn der Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen abmahnen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn es sich um einen schwerwiegenden Verstoß handelt, der eine außerordentliche, fristlose, Kündigung zur Folge hätte.
Eine Abmahnung hingegen soll dem Arbeitnehmer einerseits verständlich machen, dass er seine Pflichten aus dem Beschäftigungsverhältnis nicht erfüllt hat und ihm bei nochmaligem Verstoß eine verhaltensbedingte Kündigung droht. Anderseits soll der Arbeitnehmer die Chance bekommen, sein Fehlverhalten zu korrigieren und es in Zukunft zu unterlassen.
Wer noch tiefer in das Thema Abmahnung einsteigen will, schaut sich auf der Seite Arbeitsrecht Online zu dem Thema um.
Ein Leitfaden
Abmahnungen im Arbeitsrecht
« Im arbeitsrechtlichen Sinne ist die Abmahnung eine Möglichkeit des Arbeitgebers, Vertragsverletzungen und anderweitige Pflichtverstöße des Arbeitnehmers zu ahnden. Dabei missbilligt er dessen Verhalten und droht für den Wiederholungsfall eine Kündigung an.»
business-on.de
Im Arbeitsrecht zielt eine Abmahnung durch den Arbeitgeber auf ein bestimmtes arbeitsvertragswidriges Fehlverhalten eines Arbeitnehmers ab. Sie ist gewissermaßen ein Warnschuss, der im Falle einer Wiederholung für den Arbeitnehmer negative Rechtsfolgen hat.
Hat ein Arbeitnehmer seine Pflichten aus einem Arbeitsvertrag verletzt, kann er im Normalfall nicht sofort gekündigt werden. Vielmehr muss ihn der Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen abmahnen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn es sich um einen schwerwiegenden Verstoß handelt, der eine außerordentliche, fristlose, Kündigung zur Folge hätte.
Eine Abmahnung hingegen soll dem Arbeitnehmer einerseits verständlich machen, dass er seine Pflichten aus dem Beschäftigungsverhältnis nicht erfüllt hat und ihm bei nochmaligem Verstoß eine verhaltensbedingte Kündigung droht. Anderseits soll der Arbeitnehmer die Chance bekommen, sein Fehlverhalten zu korrigieren und es in Zukunft zu unterlassen.
Wer noch tiefer in das Thema Abmahnung einsteigen will, schaut sich auf der Seite Arbeitsrecht Online zu dem Thema um.
Rechtssicher mit Teamkompetenz.
Derzeit besteht das Team der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Heinz Schmid aus zwei Vollzeitkräften und einer neuen Auszubildenden, die dafür sorgen, dass die Dinge rund laufen. Unsere wunderbaren Mitarbeiterinnen, die mich bei meiner Arbeit ausgezeichnet unterstützen, im Kurzprofil:
Sandra Dreiseitel
Dr. Schmids Miss Moneypenny
Die rechte Hand von Dr. Heinz Schmid ist ausgebildete Rechtsanwaltsfachangestellte, von Anfang an dabei und bekannt dafür, dass sie „den Cent akribisch teilt.“ Bei komplizierten Fragestellungen läuft sie zu Höchstform auf. Schwierige Abrechnungen, Vollstreckungen und Zwangshypotheken nimmt sie sportlich! Sie meistert jede Herausforderung mit Bravour und unerschütterlicher Präzision.
Lorena Mannará
Generation Digital Native
Die junge Dame mit dem klangvollen Namen hat ihre Ausbildung in unserer Kanzlei mit Erfolg abgeschlossen. Lorena ist kommunikativ und offen und weiß sich für Neues zu begeistern, ist sie doch im digitalen Zeitalter aufgewachsen. Lorena spricht vier Sprachen, liebt den persönlichen Austausch mit anderen Menschen und hat ein herzliches und sonniges Gemüt. Kein Wunder! Bella Italia ist ihr Heimatland.
Gerechtigkeit wird nicht durch die Kraft des Gesetzes, sondern durch das Verständnis seiner Anwendung erreicht.
Mit einer Hand lässt sich kein Knoten knüpfen.
Lassen Sie uns sprechen
Wir arbeiten täglich daran, dass Recht und Gerechtigkeit nah beieinander liegen. Unser Ziel ist es, im Umkreis von Ulm, Neu-Ulm und dem Alb-Donau-Kreis die Anlaufstelle für Fragen im Arbeitsrecht, Vertragsrecht sowie Baumaschinenrecht zu sein.
Melden Sie sich gern bei uns für ein erstes Beratungsgespräch. Wenn Sie mögen: Schildern Sie hier in aller Kürze Ihr Anliegen. Gerne können Sie uns auch Ihre Telefonnummer hinterlassen. Wir melden uns dann umgehend zurück.