Strategien für eine einvernehmliche Trennung
Abwicklungsvertrag
Eine Kündigung muss nicht immer vom Arbeitgeber ausgehen. Gewisse Regeln gelten so oder so für beide Vertragsparteien, bevor sie getrennte Wege gehen können.
« Ein Abwicklungsvertrag im Arbeitsrecht ähnelt sehr einem Aufhebungsvertrag. Der wesentliche Unterschied ist jedoch, dass ihm eine Kündigung voraus geht und der Vertrag damit keine Auswirkung auf den Fortbestand des Arbeitsvertrages besitzt.»juraforum.de
Wenn sich die Parteien bereits im Rahmen eines Aufhebungsvertrags darauf geeinigt haben sollten, das Beschäftigungsverhältnis im Schnelldurchlauf zu beenden, können diese tatsächlich von heute auf morgen getrennte Wege gehen.
Anders beim Abwicklungsvertrag: Hierfür muss eine Kündigung bereits vorliegen, sodass die Parteien im Nachgang festlegen müssen, wie das Arbeitsverhältnis im Einzelnen beendet werden soll und welche Punkte zu beachten sind.
Während der Aufhebungsvertrag also den Sinn hat, eine Kündigung zu vermeiden, geht dem Abwicklungsvertrag eine solche voraus. Folge: Das Kündigungsschutzgesetz greift in vollem Umfang! Da zumeist eine Kündigungsfrist von drei Monaten besteht und die Kündigung im Normalfall nicht einvernehmlich ist, können drei Monate für alle Beteiligten allerdings zur nervlichen Zerreißprobe werden.
Ein professioneller Abwicklungsvertrag kann dem Arbeitnehmer die Situation enorm erleichtern und dem Arbeitgeber die Auseinandersetzungen vor dem Arbeitsgericht (AG) ersparen. Er ist also als eine Art Prozessvergleich, bei dem das AG außen vor bleibt und deshalb auch keine Prozesskosten anfallen. Allerdings hat er, wie der Aufhebungsvertrag auch, seine Tücken.
Rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir melden uns schnellstmöglich zurück und geben Ihnen die Hilfestellung, die Sie benötigen, um sicher an Ihr Ziel zu kommen.
Strategien für eine einvernehmliche Trennung
Abwicklungsvertrag
Eine Kündigung muss nicht immer vom Arbeitgeber ausgehen. Gewisse Regeln gelten so oder so für beide Vertragsparteien, bevor sie getrennte Wege gehen können.
« Ein Abwicklungsvertrag im Arbeitsrecht ähnelt sehr einem Aufhebungsvertrag. Der wesentliche Unterschied ist jedoch, dass ihm eine Kündigung voraus geht und der Vertrag damit keine Auswirkung auf den Fortbestand des Arbeitsvertrages besitzt.»juraforum.de
Wenn sich die Parteien bereits im Rahmen eines Aufhebungsvertrags darauf geeinigt haben sollten, das Beschäftigungsverhältnis im Schnelldurchlauf zu beenden, können diese tatsächlich von heute auf morgen getrennte Wege gehen.
Anders beim Abwicklungsvertrag: Hierfür muss eine Kündigung bereits vorliegen, sodass die Parteien im Nachgang festlegen müssen, wie das Arbeitsverhältnis im Einzelnen beendet werden soll und welche Punkte zu beachten sind.
Während der Aufhebungsvertrag also den Sinn hat, eine Kündigung zu vermeiden, geht dem Abwicklungsvertrag eine solche voraus. Folge: Das Kündigungsschutzgesetz greift in vollem Umfang! Da zumeist eine Kündigungsfrist von drei Monaten besteht und die Kündigung im Normalfall nicht einvernehmlich ist, können drei Monate für alle Beteiligten allerdings zur nervlichen Zerreißprobe werden.
Ein professioneller Abwicklungsvertrag kann dem Arbeitnehmer die Situation enorm erleichtern und dem Arbeitgeber die Auseinandersetzungen vor dem Arbeitsgericht (AG) ersparen. Er ist also als eine Art Prozessvergleich, bei dem das AG außen vor bleibt und deshalb auch keine Prozesskosten anfallen. Allerdings hat er, wie der Aufhebungsvertrag auch, seine Tücken.
Rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir melden uns schnellstmöglich zurück und geben Ihnen die Hilfestellung, die Sie benötigen, um sicher an Ihr Ziel zu kommen.
Rechtssicher mit Teamkompetenz.
Derzeit besteht das Team der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Heinz Schmid aus zwei Vollzeitkräften und einer neuen Auszubildenden, die dafür sorgen, dass die Dinge rund laufen. Unsere wunderbaren Mitarbeiterinnen, die mich bei meiner Arbeit ausgezeichnet unterstützen, im Kurzprofil:
Sandra Dreiseitel
Dr. Schmids Miss Moneypenny
Die rechte Hand von Dr. Heinz Schmid ist ausgebildete Rechtsanwaltsfachangestellte, von Anfang an dabei und bekannt dafür, dass sie „den Cent akribisch teilt.“ Bei komplizierten Fragestellungen läuft sie zu Höchstform auf. Schwierige Abrechnungen, Vollstreckungen und Zwangshypotheken nimmt sie sportlich! Sie meistert jede Herausforderung mit Bravour und unerschütterlicher Präzision.
Lorena Mannará
Generation Digital Native
Die junge Dame mit dem klangvollen Namen hat ihre Ausbildung in unserer Kanzlei mit Erfolg abgeschlossen. Lorena ist kommunikativ und offen und weiß sich für Neues zu begeistern, ist sie doch im digitalen Zeitalter aufgewachsen. Lorena spricht vier Sprachen, liebt den persönlichen Austausch mit anderen Menschen und hat ein herzliches und sonniges Gemüt. Kein Wunder! Bella Italia ist ihr Heimatland.
Gerechtigkeit wird nicht durch die Kraft des Gesetzes, sondern durch das Verständnis seiner Anwendung erreicht.
Mit einer Hand lässt sich kein Knoten knüpfen.
Lassen Sie uns sprechen
Wir arbeiten täglich daran, dass Recht und Gerechtigkeit nah beieinander liegen. Unser Ziel ist es, im Umkreis von Ulm, Neu-Ulm und dem Alb-Donau-Kreis die Anlaufstelle für Fragen im Arbeitsrecht, Vertragsrecht sowie Baumaschinenrecht zu sein.
Melden Sie sich gern bei uns für ein erstes Beratungsgespräch. Wenn Sie mögen: Schildern Sie hier in aller Kürze Ihr Anliegen. Gerne können Sie uns auch Ihre Telefonnummer hinterlassen. Wir melden uns dann umgehend zurück.