Kanzlei

KANZLEI


« Erfahrene Juristen bezeugen, dass es vor Gericht von Vorteil sein kann, wenn man im Recht ist.»

Graham Chapman

Recht haben und Recht bekommen sind zwei ganz verschiedene paar Schuhe, was im Arbeitsrecht nicht anders ist als in anderen Rechtsbereichen. Zu viele Faktoren spielen in einem juristischen Sachverhalt mit hinein, die das Zünglein an Justitias Waage nach oben oder nach unten schweifen lassen. Unser täglicher Antrieb ist es, eben diese Faktoren genau im Blick zu behalten und die Rechtslage im Vorfeld sehr gründlich und diskret auszuloten.

Daher finden Sie den juristischen Bauchladen in unserer Kanzlei nicht. Ganz bewusst haben wir den Fokus auf nur wenige Rechtsgebiete gelegt. Höchste Qualität kann nur erlangt werden, wenn man sich als Kanzlei ganz bewusst positioniert. 

Im Arbeitsrecht, KFZ- und Baumaschinenrecht sowie im Vertragsrecht liegen unsere Stärken. Auf diesen Rechtsgebieten bringen wir jahrelange Erfahrung in den verschiedensten Fallkonstellationen mit.

 


Recht scheidet, Vergleich sühnt

Die jahrzehntelange Treue einiger Mandanten, darunter renommierte Unternehmen, bestätigen, dass wir mit der Wahl unseres Themen-Spektrums richtig liegen. Deshalb kümmern wir uns ausschließlich um die herausgestellten Sachgebiete, die Teilbereiche des Zivilrechts sind. 

Unser oberstes Ziel ist es, die uns übertragenen Rechtsangelegenheiten mit Augenmaß und Bedacht anzugehen. Im Interesse der von uns vertretenen Partei. Oft lässt sich bereits im Mandantengespräch bei einer in Ruhe genossenen Tasse Kaffee viel klären. Hilfreich ist dabei unsere sachliche Herangehensweise, um unserem Gegenüber neue Perspektiven und Handlungsspielräume aufzuzeigen.

Grundsätzlich bemühen wir uns zunächst um eine möglichst schnelle außergerichtliche Erledigung des uns übertragenen Mandats. Doch sollten alle Stricke reißen: Wir schrecken selbstverständlich nicht davor zurück, Ansprüche unserer Klienten gerichtlich durchzusetzen.

Die Entwicklung der aktuellen Rechtsprechung haben wir stets im Blick. Erst Recht in einer Zeit, in der das Coronavirus und die daraus resultierenden Entwicklungen die Arbeitswelt gehörig auf den Kopf gestellt haben. Wir halten uns für Sie auf dem Laufenden, weil wir der Meinung sind, dass eine immer komplexere Welt immer komplexere Fragen aufwirft. Gerade auch in juristischer Hinsicht.

 


Unsere Mandanten – Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Vertragsparteien

Zu unserem Mandantenstamm gehören etliche renommierte Unternehmen, überwiegend aus dem Inland, die uns seit mehr als zehn Jahren und deutlich darüber die Treue halten. Und natürlich Menschen wie du und ich, deren Arbeitsverhältnis gekündigt oder anderweitig beendet wurde und die nun einen zuverlässigen und grundsoliden Anwalt an ihrer Seite suchen.

Für dieses Vertrauen sind wir sehr dankbar. Denn es bestätigt uns in unserem Tun und dem Anspruch, den wir an unsere Arbeit haben.

Sollten Sie Fragen organisatorischer Art haben, schauen Sie gerne in unsere FAQ. Ansonsten sind wir innerhalb unserer Sprechzeiten jederzeit telefonisch oder via E-Mail für Sie erreichbar. 

 

wenn Sie Arbeitnehmer sind und

  • Ihr Arbeitgeber Ihnen die Kündigung präsentiert hat, abhängig oder unabhängig von Corona
  • Sie abgemahnt wurden
  • Ihnen ein Aufhebungsvertrag vorgelegt wurde

wenn Sie Arbeitgeber sind und 

  • ein kleines bis mittelständisches Unternehmen vertreten, das von Zeit zu Zeit zivilrechtliche und/oder arbeitsrechtliche Fragen zu klären hat
  • ein Unternehmen in der genannten Größenordnung sind, das juristische Problemstellungen aus dem Bereich seiner Kernkompetenzen auslagern will

wenn es um Baumaschinen oder Arbeitsmaschinen geht 

  • auf diesen Bereich haben wir uns seit geraumer Zeit ebenfalls spezialisiert und unterhalten seitdem einen Blog, in dem wir verschiedene Fallkonstellationen vorstellen. Mehr dazu im Abschnitt KFZ- und Baumaschinenrecht

bei sonstigen juristischen Belangen

  • mit einem abgeschlossen Vertrag, bei dem die Stichworte Sachmangel- bzw. Gewährleistungsrecht oder Garantiehaftung im Raum stehen
  • nach einem Verkehrsunfall, bei dem es nicht nur um einen Bagatellschaden geht

Falls Sie Ihr Anliegen in einem der genannten Rechtsbereiche verorten können und Ihnen unsere Herangehens- und Arbeitsweise zusagt, sollten Sie sich in unserer Ulmer Kanzlei in der Syrlinstraße melden. Dann können wir gemeinsam ausloten, wie wir Sie am besten unterstützen können.