Chancen und Risiken für Arbeitnehmer
Aufhebungsvertrag
« Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, um die Beendigung eines bestehenden Arbeitsverhältnisses zu regeln. Dadurch kann ein Arbeitsverhältnis sehr kurzfristig beendet werden – theoretisch noch am selben Tag. Meistens bringt ein Aufhebungsvertrag vor allem Arbeitgebern Vorteile, weil diese weder Kündigungsfristen einhalten noch den allgemeinen Kündigungsschutz beachten müssen. »finanztipp.de
Manchmal gerät ein Arbeitsverhältnis zu einer tragischen Angelegenheit. Entweder hat es sich nach und nach so entwickelt oder Chemie und Vorstellungen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben von Anfang an nicht gepasst. Was also tun?
Einen Job von sich aus zu kündigen, scheint vielen im ersten Augenblick die richtige Lösung zu sein, macht sich im Lebenslauf allerdings nicht sonderlich gut und hat auch diverse andere Nachteile. „Hauptsache zu Ende“ – diese Einstellung ist verständlich, aber eben doch ein Risiko für den Arbeitnehmer. Vielleicht ist es für manch einen eine Genugtuung, klare Kante zu zeigen. Denn viele Chefs nehmen eine Kündigung des Arbeitnehmers persönlich und sind tödlich beleidigt, weil sie meinen, dass es nichts zu meckern gebe, wohingegen das genaue Gegenteil der Fall ist.
Da aber eine Kündigung keine sonderlich elegante Lösung ist, hat sich der Glaube verbreitet, dass ein Aufhebungsvertrag deutlich geschickter sei. Zum einen riskiere man damit keine Sperre des Arbeitslosengeldes von bis zu 12 Wochen. Zum anderen klinge das schon eher nach einer „Trennung im Guten.“
Doch ganz so einfach ist es nicht, weil selbst ein Aufhebungsvertrag oder auch Auflösungsvertrag zur Folge haben kann, dass das Jobcenter den Anspruch auf Arbeitslosengeld für 12 Wochen sperrt (§ 159 Abs. 1 Nr. 1 SGB III – Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe). Zudem kann es passieren, dass der Zeitraum, in dem Sie als Arbeitnehmer Arbeitslosengeld erhalten, um ein Viertel gekürzt wird (§ 148 Abs. 1 Nr. 4 SGB III).
Chancen und Risiken für Arbeitnehmer
Aufhebungsvertrag
« Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, um die Beendigung eines bestehenden Arbeitsverhältnisses zu regeln. Dadurch kann ein Arbeitsverhältnis sehr kurzfristig beendet werden – theoretisch noch am selben Tag. Meistens bringt ein Aufhebungsvertrag vor allem Arbeitgebern Vorteile, weil diese weder Kündigungsfristen einhalten noch den allgemeinen Kündigungsschutz beachten müssen. »
finanztipp.de
Manchmal gerät ein Arbeitsverhältnis zu einer tragischen Angelegenheit. Entweder hat es sich nach und nach so entwickelt oder Chemie und Vorstellungen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben von Anfang an nicht gepasst. Was also tun?
Einen Job von sich aus zu kündigen, scheint vielen im ersten Augenblick die richtige Lösung zu sein, macht sich im Lebenslauf allerdings nicht sonderlich gut und hat auch diverse andere Nachteile. „Hauptsache zu Ende“ – diese Einstellung ist verständlich, aber eben doch ein Risiko für den Arbeitnehmer. Vielleicht ist es für manch einen eine Genugtuung, klare Kante zu zeigen. Denn viele Chefs nehmen eine Kündigung des Arbeitnehmers persönlich und sind tödlich beleidigt, weil sie meinen, dass es nichts zu meckern gebe, wohingegen das genaue Gegenteil der Fall ist.
Da aber eine Kündigung keine sonderlich elegante Lösung ist, hat sich der Glaube verbreitet, dass ein Aufhebungsvertrag deutlich geschickter sei. Zum einen riskiere man damit keine Sperre des Arbeitslosengeldes von bis zu 12 Wochen. Zum anderen klinge das schon eher nach einer „Trennung im Guten.“
Doch ganz so einfach ist es nicht, weil selbst ein Aufhebungsvertrag oder auch Auflösungsvertrag zur Folge haben kann, dass das Jobcenter den Anspruch auf Arbeitslosengeld für 12 Wochen sperrt (§ 159 Abs. 1 Nr. 1 SGB III – Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe). Zudem kann es passieren, dass der Zeitraum, in dem Sie als Arbeitnehmer Arbeitslosengeld erhalten, um ein Viertel gekürzt wird (§ 148 Abs. 1 Nr. 4 SGB III).
Rechtssicher mit Teamkompetenz.
Derzeit besteht das Team der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Heinz Schmid aus zwei Vollzeitkräften und einer neuen Auszubildenden, die dafür sorgen, dass die Dinge rund laufen. Unsere wunderbaren Mitarbeiterinnen, die mich bei meiner Arbeit ausgezeichnet unterstützen, im Kurzprofil:
Sandra Dreiseitel
Dr. Schmids Miss Moneypenny
Die rechte Hand von Dr. Heinz Schmid ist ausgebildete Rechtsanwaltsfachangestellte, von Anfang an dabei und bekannt dafür, dass sie „den Cent akribisch teilt.“ Bei komplizierten Fragestellungen läuft sie zu Höchstform auf. Schwierige Abrechnungen, Vollstreckungen und Zwangshypotheken nimmt sie sportlich! Sie meistert jede Herausforderung mit Bravour und unerschütterlicher Präzision.
Lorena Mannará
Generation Digital Native
Die junge Dame mit dem klangvollen Namen hat ihre Ausbildung in unserer Kanzlei mit Erfolg abgeschlossen. Lorena ist kommunikativ und offen und weiß sich für Neues zu begeistern, ist sie doch im digitalen Zeitalter aufgewachsen. Lorena spricht vier Sprachen, liebt den persönlichen Austausch mit anderen Menschen und hat ein herzliches und sonniges Gemüt. Kein Wunder! Bella Italia ist ihr Heimatland.
Gerechtigkeit wird nicht durch die Kraft des Gesetzes, sondern durch das Verständnis seiner Anwendung erreicht.
Mit einer Hand lässt sich kein Knoten knüpfen.
Lassen Sie uns sprechen
Wir arbeiten täglich daran, dass Recht und Gerechtigkeit nah beieinander liegen. Unser Ziel ist es, im Umkreis von Ulm, Neu-Ulm und dem Alb-Donau-Kreis die Anlaufstelle für Fragen im Arbeitsrecht, Vertragsrecht sowie Baumaschinenrecht zu sein.
Melden Sie sich gern bei uns für ein erstes Beratungsgespräch. Wenn Sie mögen: Schildern Sie hier in aller Kürze Ihr Anliegen. Gerne können Sie uns auch Ihre Telefonnummer hinterlassen. Wir melden uns dann umgehend zurück.