Rechtliche Feinheiten
Vertiefung im Vertragsrecht
Es ist das tägliche Brot und die Basis unserer Kanzleiarbeit. Ob Sie Forderungen durchsetzen oder solche, die sich gegen Sie richten, erfolgreich abwehren können, ist oftmals eine Frage der Güte und Qualität Ihrer Verträge. Mit Bedacht aufgesetzt, sind sie daher immer eine Investition in Ihre Zukunft.
Häufig müssen sich vertragliche Vereinbarungen erst Jahre später bewähren und daher bis ins kleinste Detail durchdacht sein. Daneben liegt unser Fokus auf klassischen zivilrechtlichen Fragen wie Sachmängelhaftung bzw. Gewährleistung, Garantie, Kündigung, Anfechtung, Widerruf sowie Rückabwicklung von Verträgen. Zudem haben wir uns Laufe der Jahre auf vertriebsrechtliche Rechtsverhältnisse spezialisiert.
Sie als Unternehmer kennen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihrer Partner im Detail? Oder Sie als Verbraucher lesen in Verträgen sogar das Kleingedruckte? Dann brauchen Sie möglicherweise kaum anwaltliche Beratung, wenn Sie einen Vertrag abschließen. In der Realität sieht es jedoch häufig anders aus.
Für unsere Kanzlei hat sich im Laufe der Jahre das Vertragsrecht als besonders wichtig erwiesen und hier bestimmte Themengebiete: Dazu zählen insbesondere Rechtsverhältnisse, die Vertragshändler, Handelsvertreter und Autohäuser aus der KFZ- und Baumaschinenbranche betreffen. Vertriebsrechtliche Fragen im Baumaschinenhandel sind dabei besonders hervorzuheben.
In erster Linie entwickeln wir Vertragsdokumente nach Ihren sachlichen Vorgaben. Unser Beratungsangebot zielt zum einen darauf, unsere Mandanten bei vertraglichen Unklarheiten zu unterstützen und ihnen dabei zu helfen, ihre Ansprüche durchzusetzen.
Zum anderen helfen wir bei Ihrem Vertragsmanagement. Schließlich sind professionelle Verträge oft schon die halbe Miete. Sei es, um hieb- und stichfeste Verträge aufzusetzen. Sei es, um bereits bestehende Vertragsdokumente auf Herz und Nieren zu prüfen oder Unstimmigkeiten zu beseitigen. Handelt es sich um bereits abgeschlossene Verträge, beraten wir Sie auch dabei, wie Sie diese rückgängig machen können.
Ungeachtet dessen: Jeder Vertragsabschluss, egal ob im unternehmerischen oder privaten Kontext, kann der Auslöser für einen Streit sein. Und letztlich geht es meist ums Geld. Lassen Sie sich beraten, bevor Sie weitreichende Vereinbarungen treffen. Und lassen Sie sich auch beraten, wenn Sie ungewollt in eine Auseinandersetzung über vermeintliche vertragliche Abreden rutschen.
Die Zusammenarbeit mit einem sattelfesten Anwalt, gerade im Vertragsrecht, ist für Firmen daher unverzichtbar. So können teure Fehler vermieden oder mögliche Folgen aufgrund von Versäumnissen rechtzeitig abgefedert werden.
Einige Unternehmen, zum Beispiel aus den Branchen Automobil und Baumaschinen, zählen schon seit vielen Jahren zu unserem Mandantenstamm. Diese vertreten wir zum Teil als ausgelagerte Rechtsabteilung. Auf Wunsch können wir auch Ihnen ein solchen umfassenden Service anbieten.
Betrachten Sie daher Ihre Vertragsdokumente als Vorsorge für die Zukunft Ihres Betriebs. Gerne unterbreiten wir Ihnen hierzu ein auf Ihre Gegebenheiten individuell abgestimmtes Beratungsangebot.
Typische Anlässe für vertragsrechtliche Auseinandersetzungen
- Abwehr unberechtigter Forderungen
- Anfechtung wegen Irrtums oder arglistiger Täuschung, Kündigung, Widerruf, Aufklärung,
- Anmeldung von Bedenken
- Anspruch auf Abschlags- und Schlusszahlung
- Anspruch auf Arbeitslohn, variable Vergütung, Tantieme, Provision
- Anspruch auf Darlehen, Darlehensrückzahlung, Zinsen, Vorfälligkeitsentschädigung
- Anspruch auf Kaufpreiszahlung und Übereignung der Kaufsache
- Anspruch auf Provision, Ausgleichszahlung nach § 89b HGB
- Arglistige Täuschung bei Vertragsabschluss, Gewährleistungsausschluss verdeckter/verborgener Mangel
- Gewährleistung bzw. Sachmängelhaftung und Zurückbehaltungsrecht / Zurückbehaltungsrechte
- Kaufvertrag, Arbeitsvertrag, KFZ-Kaufvertrag
Nacherfüllung / Beseitigung von Mängeln, Ersatzlieferung, Minderung, Schadensersatz, Aufwendungsersatz, Rücktritt - Verjährung, Rückgewährschuldverhältnis, Nutzungsentschädigung
- Werkvertrag, Bauvertrag, KFZ-Reparaturvertrag, Darlehensvertrag, Handelsvertretervertrag, Vertragshändlervertrag
Rechtliche Feinheiten
Vertiefung im Vertragsrecht
Es ist das tägliche Brot und die Basis unserer Kanzleiarbeit. Ob Sie Forderungen durchsetzen oder solche, die sich gegen Sie richten, erfolgreich abwehren können, ist oftmals eine Frage der Güte und Qualität Ihrer Verträge. Mit Bedacht aufgesetzt, sind sie daher immer eine Investition in Ihre Zukunft.
Häufig müssen sich vertragliche Vereinbarungen erst Jahre später bewähren und daher bis ins kleinste Detail durchdacht sein. Daneben liegt unser Fokus auf klassischen zivilrechtlichen Fragen wie Sachmängelhaftung bzw. Gewährleistung, Garantie, Kündigung, Anfechtung, Widerruf sowie Rückabwicklung von Verträgen. Zudem haben wir uns Laufe der Jahre auf vertriebsrechtliche Rechtsverhältnisse spezialisiert.
Sie als Unternehmer kennen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihrer Partner im Detail? Oder Sie als Verbraucher lesen in Verträgen sogar das Kleingedruckte? Dann brauchen Sie möglicherweise kaum anwaltliche Beratung, wenn Sie einen Vertrag abschließen. In der Realität sieht es jedoch häufig anders aus.
Für unsere Kanzlei hat sich im Laufe der Jahre das Vertragsrecht als besonders wichtig erwiesen und hier bestimmte Themengebiete: Dazu zählen insbesondere Rechtsverhältnisse, die Vertragshändler, Handelsvertreter
und Autohäuser aus der KFZ- und Baumaschinenbranche betreffen. Vertriebsrechtliche Fragen im Baumaschinenhandel sind dabei besonders hervorzuheben.
In erster Linie entwickeln wir Vertragsdokumente nach Ihren sachlichen Vorgaben. Unser Beratungsangebot zielt zum einen darauf, unsere Mandanten bei vertraglichen Unklarheiten zu unterstützen und ihnen dabei zu helfen, ihre Ansprüche durchzusetzen.
Zum anderen helfen wir bei Ihrem Vertragsmanagement. Schließlich sind professionelle Verträge oft schon die halbe Miete. Sei es, um hieb- und stichfeste Verträge aufzusetzen. Sei es, um bereits bestehende Vertragsdokumente auf Herz und Nieren zu prüfen oder Unstimmigkeiten zu beseitigen. Handelt es sich um bereits abgeschlossene Verträge, beraten wir Sie auch dabei, wie Sie diese rückgängig machen können.
Ungeachtet dessen: Jeder Vertragsabschluss, egal ob im unternehmerischen oder privaten Kontext, kann der Auslöser für einen Streit sein. Und letztlich geht es meist ums Geld. Lassen Sie sich beraten, bevor Sie weitreichende Vereinbarungen treffen. Und lassen Sie sich auch beraten, wenn Sie ungewollt in eine Auseinandersetzung über vermeintliche vertragliche Abreden rutschen.
Die Zusammenarbeit mit einem sattelfesten Anwalt, gerade im Vertragsrecht, ist für Firmen daher unverzichtbar. So können teure Fehler vermieden oder mögliche Folgen aufgrund von Versäumnissen rechtzeitig abgefedert werden.
Einige Unternehmen, zum Beispiel aus den Branchen Automobil und Baumaschinen, zählen schon seit vielen Jahren zu unserem Mandantenstamm. Diese vertreten wir zum Teil als ausgelagerte Rechtsabteilung. Auf Wunsch können wir auch Ihnen ein solchen umfassenden Service anbieten.
Betrachten Sie daher Ihre Vertragsdokumente als Vorsorge für die Zukunft Ihres Betriebs. Gerne unterbreiten wir Ihnen hierzu ein auf Ihre Gegebenheiten individuell abgestimmtes Beratungsangebot.
Typische Anlässe für vertragsrechtliche Auseinandersetzungen
- Abwehr unberechtigter Forderungen
- Anfechtung wegen Irrtums oder arglistiger Täuschung, Kündigung, Widerruf, Aufklärung,
- Anmeldung von Bedenken
- Anspruch auf Abschlags- und Schlusszahlung
- Anspruch auf Arbeitslohn, variable Vergütung, Tantieme, Provision
- Anspruch auf Darlehen, Darlehensrückzahlung, Zinsen, Vorfälligkeitsentschädigung
- Anspruch auf Kaufpreiszahlung und Übereignung der Kaufsache
- Anspruch auf Provision, Ausgleichszahlung nach § 89b HGB
- Arglistige Täuschung bei Vertragsabschluss, Gewährleistungsausschluss verdeckter/verborgener Mangel
- Gewährleistung bzw. Sachmängelhaftung und Zurückbehaltungsrecht / Zurückbehaltungsrechte
- Kaufvertrag, Arbeitsvertrag, KFZ-Kaufvertrag
Nacherfüllung / Beseitigung von Mängeln, Ersatzlieferung, Minderung, Schadensersatz, Aufwendungsersatz, Rücktritt - Verjährung, Rückgewährschuldverhältnis, Nutzungsentschädigung
- Werkvertrag, Bauvertrag, KFZ-Reparaturvertrag, Darlehensvertrag, Handelsvertretervertrag, Vertragshändlervertrag
Rechtssicher mit Teamkompetenz.
Derzeit besteht das Team der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Heinz Schmid aus zwei Vollzeitkräften und einer neuen Auszubildenden, die dafür sorgen, dass die Dinge rund laufen. Unsere wunderbaren Mitarbeiterinnen, die mich bei meiner Arbeit ausgezeichnet unterstützen, im Kurzprofil:
Sandra Dreiseitel
Dr. Schmids Miss Moneypenny
Die rechte Hand von Dr. Heinz Schmid ist ausgebildete Rechtsanwaltsfachangestellte, von Anfang an dabei und bekannt dafür, dass sie „den Cent akribisch teilt.“ Bei komplizierten Fragestellungen läuft sie zu Höchstform auf. Schwierige Abrechnungen, Vollstreckungen und Zwangshypotheken nimmt sie sportlich! Sie meistert jede Herausforderung mit Bravour und unerschütterlicher Präzision.
Lorena Mannará
Generation Digital Native
Die junge Dame mit dem klangvollen Namen hat ihre Ausbildung in unserer Kanzlei mit Erfolg abgeschlossen. Lorena ist kommunikativ und offen und weiß sich für Neues zu begeistern, ist sie doch im digitalen Zeitalter aufgewachsen. Lorena spricht vier Sprachen, liebt den persönlichen Austausch mit anderen Menschen und hat ein herzliches und sonniges Gemüt. Kein Wunder! Bella Italia ist ihr Heimatland.
Gerechtigkeit wird nicht durch die Kraft des Gesetzes, sondern durch das Verständnis seiner Anwendung erreicht.
Mit einer Hand lässt sich kein Knoten knüpfen.
Lassen Sie uns sprechen
Wir arbeiten täglich daran, dass Recht und Gerechtigkeit nah beieinander liegen. Unser Ziel ist es, im Umkreis von Ulm, Neu-Ulm und dem Alb-Donau-Kreis die Anlaufstelle für Fragen im Arbeitsrecht, Vertragsrecht sowie Baumaschinenrecht zu sein.
Melden Sie sich gern bei uns für ein erstes Beratungsgespräch. Wenn Sie mögen: Schildern Sie hier in aller Kürze Ihr Anliegen. Gerne können Sie uns auch Ihre Telefonnummer hinterlassen. Wir melden uns dann umgehend zurück.