Um es in einfach Worte zu fassen: Im Verhältnis zwischen Ihrem Arbeitgeber und Ihnen ist ganz klar Sand im Getriebe und Ihr Arbeitgeber macht Ihnen das mit einer Abmahnung überdeutlich. Mit solchen Fällen haben wir fast täglich zu tun. Wenn Sie uns mit Ihrer Angelegenheit betrauen, ist es sehr wichtig, dass Sie uns gegenüber die Karten offen auf den Tisch legen, damit wir Ihren Fall angemessen betreuen können. Natürlich können Sie beim Arbeitsgericht eine Klage auf Rücknahme erheben. Denn eine Abmahnung erscheint auch in Ihrer Personalakte und würde wieder gelöscht, wenn die Klage erfolgreich wäre. Sie können alternativ schriftlich Stellung beziehen und Ihren Arbeitgeber auffordern, Ihre „Gegendarstellung“ ihrer Personalakte beizulegen. Das jeweilige richtige Vorgehen ist nach dem Erhalt einer Abmahnung stark vom jeweiligen Einzelfall abhängig. Ist Ihnen tatsächlich ein gravierender Pflichtverstoß vorzuwerfen oder ist eine Abmahnung nur ein Bestandteil einer Gesamt-Taktik Ihres Arbeitgebers, mit der er Sie – auf gut deutsch gesagt – herausekeln will? Erfahrungsgemäß ist eine schriftliche Abmahnung häufig als Gelbe Karte zu deuten, mit dem Ihnen unmissverständlich klar gemacht werden soll, dass im nächsten Schritt die rote Karte folgt, sprich, die Kündigung. Unter dem Menüpunkt „Abmahnung“ finden Sie weitere hilfreiche Hinweise zum Thema Abmahnung. Gerne können Sie direkt mit uns in Kontakt treten und wir besprechen, wie Sie klugerweise vorgehen sollten.