Bevor es losgeht, besprechen wir mit unseren Mandanten, ob sie unsere Tätigkeit nach den Regelungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) oder auf Basis eines Stundenhonorars vergütet haben möchten.
Rechtsgrundlage für die Anwaltskosten im Arbeitsrecht ist das RVG. Mögliche Gebühren sind die Beratungsgebühr, die Verfahrensgebühr und die Termingebühr. Zusätzlich fallen eine Auslagenpauschale in Höhe von 20,00 € sowie 19 % Mehrwertsteuer an. Zu Honorarfragen kontaktieren Sie uns gern telefonisch und werfen Sie hier auf dieser Website einen Blick in den Abschnitt „Honorar“ in der Rubrik „Kompetenzen“.