Kündigung erhalten?

Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Ravensburg hilft!

Eine Kündigung kann für Arbeitnehmer eine große Belastung darstellen – doch nicht jede Kündigung ist rechtsgültig! Viele Arbeitgeber machen Fehler bei der Kündigung, die dazu führen, dass sie unwirksam ist.

Sie haben eine Kündigung erhalten? Dann heißt es jetzt schnell handeln! Innerhalb von drei Wochen können Sie eine Kündigungsschutzklage einreichen und sich gegen eine unrechtmäßige Kündigung wehren. Unsere erfahrenen Anwälte für Arbeitsrecht in Ravensburg prüfen Ihre Situation und setzen sich für Ihr Recht ein.

Lassen Sie Ihre Kündigung jetzt prüfen!

  1. Nicht überstürzt reagieren! – Prüfen Sie Ihre Kündigung genau, bevor Sie etwas unternehmen.
  2. Nichts vorschnell unterschreiben! – Ein Aufhebungsvertrag oder eine Abfindungsvereinbarung kann nachteilig für Sie sein.
  3. Kündigung anwaltlich überprüfen lassen! – Ein erfahrener Anwalt für Arbeitsrecht in Ravensburg kann Fehler in der Kündigung erkennen.
  4. Frist für die Kündigungsschutzklage beachten! – Sie haben nur drei Wochen Zeit, um Klage beim Arbeitsgericht einzureichen.

Verpassen Sie keine Fristensichern Sie sich jetzt Ihre Rechte!

Viele Kündigungen enthalten Fehler, die dazu führen, dass sie unwirksam sind. Eine Kündigung kann ungültig sein, wenn:

  • Kein triftiger Kündigungsgrund vorliegt – Der Arbeitgeber muss einen nachvollziehbaren betriebs-, verhaltens- oder personenbedingten Grund nennen.
  • Die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde – Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder gesetzliche Fristen müssen beachtet werden.
  • Formfehler bestehen – Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen und vom Arbeitgeber persönlich unterzeichnet sein. Eine Kündigung per E-Mail oder WhatsApp ist unwirksam.
  • Die Sozialauswahl nicht berücksichtigt wurde – Der Arbeitgeber muss bei betriebsbedingten Kündigungen soziale Aspekte wie Alter, Betriebszugehörigkeit und Familienverpflichtungen beachten.
  • Besonderer Kündigungsschutz besteht – Schwangere, schwerbehinderte Arbeitnehmer oder Betriebsratsmitglieder genießen besonderen Kündigungsschutz.

Lassen Sie Ihre Kündigung von unserem Anwalt für Arbeitsrecht in Ravensburg prüfen – wir helfen Ihnen weiter!

  • Kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Kündigung – Wir prüfen Ihre Situation und beraten Sie über die besten Optionen.
  • Prüfung der Kündigung auf Fehler und Unwirksamkeit – Wir analysieren, ob Ihre Kündigung angefochten werden kann.
  • Einreichung einer Kündigungsschutzklage – Falls nötig, vertreten wir Sie vor dem Arbeitsgericht.
  • Verhandlungen über Abfindungen – Falls eine Weiterbeschäftigung nicht gewünscht ist, setzen wir uns für eine faire Abfindung ein.
  • Hilfe bei Aufhebungsverträgen & Abmahnungen – Wir prüfen, ob ein Aufhebungsvertrag für Sie vorteilhaft ist oder Risiken birgt.

Unsere Zielsetzung: Ihr gutes Recht durchsetzen – sei es durch Weiterbeschäftigung oder eine angemessene Abfindung.

  • Anwalt für Arbeitsrecht – Wir verfügen über jahrelange Erfahrung im Bereich Kündigungsschutz.
  • Schnelle Unterstützung – Bei einer Kündigung müssen Fristen eingehalten werden – wir helfen Ihnen sofort!
  • Individuelle Beratung – Wir bieten Ihnen eine maßgeschneiderte Strategie, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
  • Erfolgreiche Verhandlungen – Wir setzen uns für eine Abfindung oder die Rücknahme der Kündigung ein.
  • Regionale Kompetenz in Ravensburg – Wir kennen die lokalen Arbeitsgerichte und Arbeitgeberstrukturen.

Häufig gestellte Fragen zur Kündigung in Ravensburg

Nicht automatisch. Doch oft kann eine Abfindung erfolgreich ausgehandelt werden – insbesondere, wenn die Kündigung fehlerhaft ist oder der Arbeitgeber eine Kündigungsschutzklage vermeiden will.

Ja! Falls Fehler in der Kündigung vorliegen oder das Kündigungsschutzgesetz greift, kann eine Klage zu einer Weiterbeschäftigung oder einer Abfindung führen.

Die Kosten sind oft geringer als befürchtet. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese in vielen Fällen die Anwaltskosten.

Nach Erhalt der Kündigung haben Sie drei Wochen, um eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Danach ist eine Anfechtung meist nicht mehr möglich.

Kündigung erhalten?

Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Ravensburg hilft!

Eine Kündigung kann für Arbeitnehmer eine große Belastung darstellen – doch nicht jede Kündigung ist rechtsgültig! Viele Arbeitgeber machen Fehler bei der Kündigung, die dazu führen, dass sie unwirksam ist.

Sie haben eine Kündigung erhalten? Dann heißt es jetzt schnell handeln! Innerhalb von drei Wochen können Sie eine Kündigungsschutzklage einreichen und sich gegen eine unrechtmäßige Kündigung wehren. Unsere erfahrenen Anwälte für Arbeitsrecht in Ravensburg prüfen Ihre Situation und setzen sich für Ihr Recht ein.

Lassen Sie Ihre Kündigung jetzt prüfen!

  1. Nicht überstürzt reagieren! – Prüfen Sie Ihre Kündigung genau, bevor Sie etwas unternehmen.
  2. Nichts vorschnell unterschreiben! – Ein Aufhebungsvertrag oder eine Abfindungsvereinbarung kann nachteilig für Sie sein.
  3. Kündigung anwaltlich überprüfen lassen! – Ein erfahrener Anwalt für Arbeitsrecht in Ravensburg kann Fehler in der Kündigung erkennen.
  4. Frist für die Kündigungsschutzklage beachten! – Sie haben nur drei Wochen Zeit, um Klage beim Arbeitsgericht einzureichen.

Verpassen Sie keine Fristensichern Sie sich jetzt Ihre Rechte!

Viele Kündigungen enthalten Fehler, die dazu führen, dass sie unwirksam sind. Eine Kündigung kann ungültig sein, wenn:

  • Kein triftiger Kündigungsgrund vorliegt – Der Arbeitgeber muss einen nachvollziehbaren betriebs-, verhaltens- oder personenbedingten Grund nennen.
  • Die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde – Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder gesetzliche Fristen müssen beachtet werden.
  • Formfehler bestehen – Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen und vom Arbeitgeber persönlich unterzeichnet sein. Eine Kündigung per E-Mail oder WhatsApp ist unwirksam.
  • Die Sozialauswahl nicht berücksichtigt wurde – Der Arbeitgeber muss bei betriebsbedingten Kündigungen soziale Aspekte wie Alter, Betriebszugehörigkeit und Familienverpflichtungen beachten.
  • Besonderer Kündigungsschutz besteht – Schwangere, schwerbehinderte Arbeitnehmer oder Betriebsratsmitglieder genießen besonderen Kündigungsschutz.

Lassen Sie Ihre Kündigung von unserem Anwalt für Arbeitsrecht in Ravensburg prüfen – wir helfen Ihnen weiter!

  • Kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Kündigung – Wir prüfen Ihre Situation und beraten Sie über die besten Optionen.
  • Prüfung der Kündigung auf Fehler und Unwirksamkeit – Wir analysieren, ob Ihre Kündigung angefochten werden kann.
  • Einreichung einer Kündigungsschutzklage – Falls nötig, vertreten wir Sie vor dem Arbeitsgericht.
  • Verhandlungen über Abfindungen – Falls eine Weiterbeschäftigung nicht gewünscht ist, setzen wir uns für eine faire Abfindung ein.
  • Hilfe bei Aufhebungsverträgen & Abmahnungen – Wir prüfen, ob ein Aufhebungsvertrag für Sie vorteilhaft ist oder Risiken birgt.

Unsere Zielsetzung: Ihr gutes Recht durchsetzen – sei es durch Weiterbeschäftigung oder eine angemessene Abfindung.

  • Anwalt für Arbeitsrecht – Wir verfügen über jahrelange Erfahrung im Bereich Kündigungsschutz.
  • Schnelle Unterstützung – Bei einer Kündigung müssen Fristen eingehalten werden – wir helfen Ihnen sofort!
  • Individuelle Beratung – Wir bieten Ihnen eine maßgeschneiderte Strategie, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
  • Erfolgreiche Verhandlungen – Wir setzen uns für eine Abfindung oder die Rücknahme der Kündigung ein.
  • Regionale Kompetenz in Ravensburg – Wir kennen die lokalen Arbeitsgerichte und Arbeitgeberstrukturen.

Häufig gestellte Fragen zur Kündigung in Ravensburg

Nicht automatisch. Doch oft kann eine Abfindung erfolgreich ausgehandelt werden – insbesondere, wenn die Kündigung fehlerhaft ist oder der Arbeitgeber eine Kündigungsschutzklage vermeiden will.

Ja! Falls Fehler in der Kündigung vorliegen oder das Kündigungsschutzgesetz greift, kann eine Klage zu einer Weiterbeschäftigung oder einer Abfindung führen.

Die Kosten sind oft geringer als befürchtet. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese in vielen Fällen die Anwaltskosten.

Nach Erhalt der Kündigung haben Sie drei Wochen, um eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Danach ist eine Anfechtung meist nicht mehr möglich.

Rechtssicher mit Teamkompetenz.

Derzeit besteht das Team der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Heinz Schmid aus zwei Vollzeitkräften und einer neuen Auszubildenden, die dafür sorgen, dass die Dinge rund laufen. Unsere wunderbaren Mitarbeiterinnen, die mich bei meiner Arbeit ausgezeichnet unterstützen, im Kurzprofil:

Sandra Dreiseitel

Dr. Schmids Miss Moneypenny

Die rechte Hand von Dr. Heinz Schmid ist ausgebildete Rechtsanwaltsfachangestellte, von Anfang an dabei und bekannt dafür, dass sie „den Cent akribisch teilt.“ Bei komplizierten Fragestellungen läuft sie zu Höchstform auf. Schwierige Abrechnungen, Vollstreckungen und Zwangshypotheken nimmt sie sportlich! Sie meistert jede Herausforderung mit Bravour und unerschütterlicher Präzision.

Lorena Mannará

Generation Digital Native

Die junge Dame mit dem klangvollen Namen hat ihre Ausbildung in unserer Kanzlei mit Erfolg abgeschlossen. Lorena ist kommunikativ und offen und weiß sich für Neues zu begeistern, ist sie doch im digitalen Zeitalter aufgewachsen. Lorena spricht vier Sprachen, liebt den persönlichen Austausch mit anderen Menschen und hat ein herzliches und sonniges Gemüt. Kein Wunder! Bella Italia ist ihr Heimatland.

Gerechtigkeit wird nicht durch die Kraft des Gesetzes, sondern durch das Verständnis seiner Anwendung erreicht.

Benjamin Franklin

Ihr Anwalt für Arbeitsrecht.

Wer ist Dr. Heinz Schmid?

Arbeitsrecht

Vita von Dr. Heinz Schmid

Kündigung

Aufhebungsvertrag

Kündigungsschutzklage

Abmahnung

Abwicklungsvertrag

Mit einer Hand lässt sich kein Knoten knüpfen.

Mongolisches Sprichwort

Ihre Rechte, unsere Mission.

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Lassen Sie uns sprechen

Wir arbeiten täglich daran, dass Recht und Gerechtigkeit nah beieinander liegen. Unser Ziel ist es, im Umkreis von Ulm, Neu-Ulm und dem Alb-Donau-Kreis die Anlaufstelle für Fragen im Arbeitsrecht, Vertragsrecht sowie Baumaschinenrecht zu sein.

Melden Sie sich gern bei uns für ein erstes Beratungsgespräch. Wenn Sie mögen: Schildern Sie hier in aller Kürze Ihr Anliegen. Gerne können Sie uns auch Ihre Telefonnummer hinterlassen. Wir melden uns dann umgehend zurück.