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Februar 9, 2023
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung goes digital
Nach zwei gescheiterten Anläufen 2021 und 2022 ist es vollbracht. Seit dem 1. Januar 2023 hat der „gelbe Schein“ ausgedient und wird von der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) abgelöst. Beschäftigte müssen zwar immer noch unverzüglich ihren Krankenstand melden. Die Unterlagen muss der Arbeitgeber allerdings bei der jeweiligen Krankenkasse anfragen.
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