Honorar

HONORAR


« Offenheit schafft Vertrauen.»

Dr. Heinz Schmid

Steve Wozniak, IT-Urgestein und Mitgründer der Firma Apple, soll sein Verhältnis zu Zahlen einmal wie folgt beschrieben haben: „Ich bin so ein Zahlenmensch geworden, dass ich mir im Hotel nicht das Bett anschaue oder die Aussicht, sondern die Nummer an der Tür. Ist es eine Primzahl? Eine Binärzahl? Wow, ich habe diesmal ein Superzimmer: die 110. Nur Binärzahlen.“

Es kann sein, dass es auch in unserer Branche solche „Zahlenmenschen“ gibt, die bereits zu Beginn eines Mandats an ihr zu erwartendes Honorar denken und gar nicht die Menschen sehen, die mit ihren Problemen vor einem sitzen. Um Rechtsanwaltshonorare ranken sich ja die wildesten Spekulationen. Deshalb ist es uns wichtig, hier das Thema ganz offen anzusprechen. 

Wie viel kostet nun ein Anwalt? Leider kann ich Ihnen diese typische Juristenantwort nicht ersparen: Es kommt drauf an. Zwar gelten grundsätzlich die Regelungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). In manchen Fällen ist eine Abrechnung nach RVG allerdings nicht sachgerecht. Zudem sieht das RVG keine Gebührentatbestände vor, z. B. für Beratungstätigkeiten. In diesen Fällen rechnen Anwälte häufig auf Basis einer Stundenhonorarvereinbarung ab. 

  • Unser Stundensatz liegt derzeit bei 260,00 Euro netto. Ist die Abrechnung nach angefallenen Stunden vereinbart, berechnen wir für Fahrten außerhalb von Ulm 150,00 Euro pro Stunde.

  • Bei Verfahren von längerer Dauer behalten wir uns vor, gemäß § 9 RVG, einen Vorschuss zu verlangen.

  • Beachten Sie bitte: Keine seriöse Kanzlei wird nach einem kurzen Telefonat juristische Fragen aus dem Stegreif beantworten können. Ohne Akteneinsicht oder einen genaueren Blick in Ihre Unterlagen ist eine Beratung nicht möglich.

  • Kostenlose Auskünfte in der Sache erteilen wir daher nicht. Anders formuliert: Kein Arzt kann eine verlässliche Diagnose stellen, ohne den Patienten vorher gründlich untersucht zu haben.