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Arbeitsschutzverordnung
Raus aus dem Homeoffice, rein ins Büro?
Die zuletzt für Betriebe geltende SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung hätte am 7. April 2023 enden sollten, wurde aber am 2. Februar 2023 wegen des geringen Infektionsgeschehens früher aufgehoben. Um die Mitarbeiter vor Ansteckungen während der Arbeitszeit zu schützen sowie insbesondere bei lokalen und branchenspezifischen Infektionsschüben, empfiehlt das BMAS praxisgerechte betriebliche Maßnahmen weiterhin aufrechtzuerhalten.
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