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September 29, 2020
Arbeitgeber können nicht einfach aus einer Laune heraus einen Arbeitnehmer überwachen. Etwa, weil dieser im Verdacht steht, etwas geklaut zu haben oder seit Monaten wegen Krankheit fernbleibt.Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte über zwei Fälle zu entscheiden, bei denen die Überwachung durch Keylogger und Video erfolgte.
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