Wenn Sie als Arbeitnehmer kündigen, sollten Sie dies nicht leichtfertig tun. Andernfalls droht Ihnen eine Sperrfrist auf Auszahlung des Arbeitslosengeldes. Etwas anderes gilt, wenn Sie aus „wichtigem Grund“ kündigen. Der liegt vor, wenn Ihnen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls ein anderes Verhalten nicht zugemutet werden kann.weiterlesen
Seit Mitte Oktober 2020 sind telefonische Krankschreibungen wegen Erkältungsbeschwerden wieder möglich. Leider übersehen einige Arbeitnehmer hierbei ihre Pflichten für Krankmeldungen aus ihrem Arbeitsvertrag. Die telefonische Variante ist davon nicht ausgenommen.weiterlesen
Nicht erst seit Corona verlieren Menschen reihenweise ihren Arbeitsplatz. Schon immer gab es konjunkturbedingte Flauten. Ob es sich lohnt, einer Kündigung mit einer Kündigungsschutz- klage entgegenzutreten, hängt allerdings stark vom Einzelfall ab. Ist die Kündigung unrechtmäßig und der Job alternativlos, stehen die Chancen für eine Klage indes gut.weiterlesen
Intrigantes und illoyales Verhalten kann eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsvertrags rechtfertigen. Wenn die Vertrauensbasis für eine weitere Zusammenarbeit massiv zerstört und der Betriebsfriede dadurch erheblich beeinträchtigt wurde, hat der unruhestiftende Arbeitnehmer die Konsequenzen zu tragen.weiterlesen
Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf Entfernung von Abmahnungen und den damit verbundenen personenbezogenen Daten aus der Personalakte, wenn eine weitere Verarbeitung nicht mehr notwendig ist. Die DSGVO sieht in Artikel 17 DSGVO ausdrücklich ein „Recht auf Vergessenwerden“ vor.weiterlesen
Arbeitgeber können nicht einfach aus einer Laune heraus einen Arbeitnehmer überwachen. Etwa, weil dieser im Verdacht steht, etwas geklaut zu haben oder seit Monaten wegen Krankheit fernbleibt.Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte über zwei Fälle zu entscheiden, bei denen die Überwachung durch Keylogger und Video erfolgte.weiterlesen
Die Corona-Krise betrifft nach wie vor viele Bereiche unseres Lebens, nicht zuletzt die Arbeitswelt. Vor allem die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers wird in dieser Zeit massiv gefordert. Der Arbeitgeber hat am Arbeitsplatz für das Wohlbefinden, die Sicherheit und die Gesundheit seiner Mitarbeiter zu sorgen.weiterlesen
Viele Arbeitnehmer sind derzeit in Kurzarbeit und arbeiten deutlich weniger oder gar nicht. Die Kurzarbeiterregelung hat den Sinn, dass Unternehmen selbst in schwieriger wirtschaftlicher Lange niemanden entlassen müssen. Trotzdem sind Entlassungen nicht tabu.weiterlesen
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