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Arbeitsrecht
Wenn ein Arbeitnehmer seinen Job kündigt, um zu seinem Partner zu ziehen, ist das ein wichtiger Grund für eine Kündigung, auch wenn das Paar unverheiratet ist.
Wenn Sie als Arbeitnehmer kündigen, sollten Sie dies nicht leichtfertig tun. Andernfalls droht Ihnen eine Sperrfrist auf Auszahlung des Arbeitslosengeldes. Etwas anderes gilt, wenn Sie aus „wichtigem Grund“ kündigen. Der liegt vor, wenn Ihnen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls ein anderes Verhalten nicht zugemutet werden kann.
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Krankmeldung per Telefon von zuhause ist möglich. Doch müssen die Pflichten aus dem Arbeitsvertrag beachtet werden.
Seit Mitte Oktober 2020 sind telefonische Krankschreibungen wegen Erkältungsbeschwerden wieder möglich. Leider übersehen einige Arbeitnehmer hierbei ihre Pflichten für Krankmeldungen aus ihrem Arbeitsvertrag. Die telefonische Variante ist davon nicht ausgenommen.
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Wer seinen Arbeitsplatz behalten will, muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht erheben.
Nicht erst seit Corona verlieren Menschen reihenweise ihren Arbeitsplatz. Schon immer gab es konjunkturbedingte Flauten. Ob es sich lohnt, einer Kündigung mit einer Kündigungsschutz- klage entgegenzutreten, hängt allerdings stark vom Einzelfall ab. Ist die Kündigung unrechtmäßig und der Job alternativlos, stehen die Chancen für eine Klage indes gut.
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Eine fristlose Kündigung wegen intrigantem und illoyalen Verhaltens ist ein wichtiger Grund für die außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses.
Intrigantes und illoyales Verhalten kann eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsvertrags rechtfertigen. Wenn die Vertrauensbasis für eine weitere Zusammenarbeit massiv zerstört und der Betriebsfriede dadurch erheblich beeinträchtigt wurde, hat der unruhestiftende Arbeitnehmer die Konsequenzen zu tragen.
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Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Abmahnung aus der Personalakte entfernt werden.
Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf Entfernung von Abmahnungen und den damit verbundenen personenbezogenen Daten aus der Personalakte, wenn eine weitere Verarbeitung nicht mehr notwendig ist. Die DSGVO sieht in Artikel 17 DSGVO ausdrücklich ein „Recht auf Vergessenwerden“ vor.
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Arbeitgeber können nicht einfach aus einer Laune heraus einen Arbeitnehmer überwachen. Etwa, weil dieser im Verdacht steht, etwas geklaut zu haben oder seit Monaten wegen Krankheit fernbleibt.Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte über zwei Fälle zu entscheiden, bei denen die Überwachung durch Keylogger und Video erfolgte.
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Während der Corona-Krise hat der Arbeitgeber alles zu tun bzw. zu unterlassen, was seine Mitarbeiter gefährden könnte.
Die Corona-Krise betrifft nach wie vor viele Bereiche unseres Lebens, nicht zuletzt die Arbeitswelt. Vor allem die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers wird in dieser Zeit massiv gefordert. Der Arbeitgeber hat am Arbeitsplatz für das Wohlbefinden, die Sicherheit und die Gesundheit seiner Mitarbeiter zu sorgen.
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Bei kleineren Betrieben, in denen das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung findet, kann der Arbeitgeber auch ohne Kündigungsgrund und trotz Kurzarbeit kündigen.
Viele Arbeitnehmer sind derzeit in Kurzarbeit und arbeiten deutlich weniger oder gar nicht. Die Kurzarbeiterregelung hat den Sinn, dass Unternehmen selbst in schwieriger wirtschaftlicher Lange niemanden entlassen müssen. Trotzdem sind Entlassungen nicht tabu.
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