Intrigantes und illoyales Verhalten kann eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsvertrags rechtfertigen. Wenn die Vertrauensbasis für eine weitere Zusammenarbeit massiv zerstört und der Betriebsfriede dadurch erheblich beeinträchtigt wurde, hat der unruhestiftende Arbeitnehmer die Konsequenzen zu tragen.weiterlesen
Die Corona-Krise betrifft nach wie vor viele Bereiche unseres Lebens, nicht zuletzt die Arbeitswelt. Vor allem die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers wird in dieser Zeit massiv gefordert. Der Arbeitgeber hat am Arbeitsplatz für das Wohlbefinden, die Sicherheit und die Gesundheit seiner Mitarbeiter zu sorgen.weiterlesen
Viele Arbeitnehmer sind derzeit in Kurzarbeit und arbeiten deutlich weniger oder gar nicht. Die Kurzarbeiterregelung hat den Sinn, dass Unternehmen selbst in schwieriger wirtschaftlicher Lange niemanden entlassen müssen. Trotzdem sind Entlassungen nicht tabu.weiterlesen
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