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Vertragsrecht
Eine fristlose Kündigung wegen intrigantem und illoyalen Verhaltens ist ein wichtiger Grund für die außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses.
Intrigantes und illoyales Verhalten kann eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsvertrags rechtfertigen. Wenn die Vertrauensbasis für eine weitere Zusammenarbeit massiv zerstört und der Betriebsfriede dadurch erheblich beeinträchtigt wurde, hat der unruhestiftende Arbeitnehmer die Konsequenzen zu tragen.
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Während der Corona-Krise hat der Arbeitgeber alles zu tun bzw. zu unterlassen, was seine Mitarbeiter gefährden könnte.
Die Corona-Krise betrifft nach wie vor viele Bereiche unseres Lebens, nicht zuletzt die Arbeitswelt. Vor allem die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers wird in dieser Zeit massiv gefordert. Der Arbeitgeber hat am Arbeitsplatz für das Wohlbefinden, die Sicherheit und die Gesundheit seiner Mitarbeiter zu sorgen.
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Bei kleineren Betrieben, in denen das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung findet, kann der Arbeitgeber auch ohne Kündigungsgrund und trotz Kurzarbeit kündigen.
Viele Arbeitnehmer sind derzeit in Kurzarbeit und arbeiten deutlich weniger oder gar nicht. Die Kurzarbeiterregelung hat den Sinn, dass Unternehmen selbst in schwieriger wirtschaftlicher Lange niemanden entlassen müssen. Trotzdem sind Entlassungen nicht tabu.
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