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September 30, 2020
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Abmahnung aus der Personalakte entfernt werden.
Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf Entfernung von Abmahnungen und den damit verbundenen personenbezogenen Daten aus der Personalakte, wenn eine weitere Verarbeitung nicht mehr notwendig ist. Die DSGVO sieht in Artikel 17 DSGVO ausdrücklich ein „Recht auf Vergessenwerden“ vor.
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