Intrigantes und illoyales Verhalten kann eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsvertrags rechtfertigen. Wenn die Vertrauensbasis für eine weitere Zusammenarbeit massiv zerstört und der Betriebsfriede dadurch erheblich beeinträchtigt wurde, hat der unruhestiftende Arbeitnehmer die Konsequenzen zu tragen.weiterlesen