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Januar 3, 2021
Die Corona-Impfverordnung regelt ein Recht auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2. Eine Pflicht zur Impfung besteht auch innerhalb eines Arbeitsverhältnisses bislang nicht.
Seit dem 27. Dezember werden Menschen in Deutschland gegen Covid-19 geimpft. Die Schutzimpfung ist freiwillig. Nun ist eine Diskussion darüber entbrannt, ob Betreiber privater Einrichtungen Menschen ohne Impfschutz abweisen dürfen. Auch die Frage, ob Arbeitgeber auf eine Durchimpfung ihrer Belegschaft bestehen können, steht im Raum. Ein Streiflicht.
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