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Rechtsanwalt Dr. Heinz Schmid | Mo. – Fr. 8:30 – 17:30 | Syrlinstraße 30, 89073 Ulm

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  • Das Bild zeigt links mehrere Kollegen in einem Büro, die sich über eine Lohnerhöhung freuen, während rechts eine Arbeitnehmerin nachdenklich und ausgeschlossen wirkt. Die Gegenüberstellung verdeutlicht die ungleiche Behandlung von Beschäftigten bei freiwilligen Gehaltserhöhungen.

    Freiwillige Lohnerhöhung: Gleichbehandlung gilt trotzdem!

    31. März 2026· Arbeitsrecht·

    Arbeitgeber dürfen freiwillig Löhne erhöhen – aber nicht nach Belieben einzelne Arbeitnehmer davon ausschließen. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 26.11.2025 (5 AZR 239/24) klargestellt.[...]

  • Kündigungsschutzklage 2026

    5. Januar 2026· Arbeitsrecht·

    Kündigung und Aufhebungsvertrag: Welche Möglichkeiten habe ich als Arbeitnehmer? Derzeit hagelt es wieder (Arbeitgeber-) Kündigungen und es werden Arbeitnehmern reihenweise Aufhebungsverträge zur Unterzeichnung vorgelegt. Daher haben[...]

  • Kündigung aus gesundheitlichen Gründen

    24. Juni 2025· Arbeitsrecht·

    Oftmals erhalte ich Anrufe und E-Mails mit der Frage: Ich habe eine Kündigung wegen Krankheit erhalten, was soll ich tun? Hierauf kann ich ohne nähere Informationen[...]

  • Aufhebungsvertrag – was tun?

    25. Mai 2025· Vertragsrecht·

    Häufig erhalte ich E-Mails und Anrufe mit der Frage: Wie soll ich auf einen mir von meinem Arbeitgeber vorgelegten Aufhebungsvertrag reagieren? Hierauf antworte ich stets, dass[...]

  • Mein Besuch auf der bauma 2025 – Eindrücke, Innovationen und persönliche Begegnungen

    19. April 2025· Allgemein·

    Ein persönlicher Erfahrungsbericht von Dr. Schmid, April 2025 Ein Messebesuch mit Familie und Fachfokus Auch in diesem Jahr habe ich die bauma 2025 gemeinsam mit meiner[...]

  • Bedeutet Schwerbehinderung Unkündbarkeit?

    10. Januar 2025· Arbeitsrecht·

    Viele meinen, dass eine Schwerbehinderung eines Arbeitnehmers mit dessen Unkündbarkeit gleichzusetzen ist. Tatsächlich ist dies jedoch nicht der Fall. Richtig ist vielmehr allein, dass eine wirksame[...]

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Telefon: +49 (0)731 37 959-0
Fax: +49 (0)731 37 959-29
E-Mail: ra@drschmidulm.de
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