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Januar 22, 2020
Bei kleineren Betrieben, in denen das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung findet, kann der Arbeitgeber auch ohne Kündigungsgrund und trotz Kurzarbeit kündigen.
Viele Arbeitnehmer sind derzeit in Kurzarbeit und arbeiten deutlich weniger oder gar nicht. Die Kurzarbeiterregelung hat den Sinn, dass Unternehmen selbst in schwieriger wirtschaftlicher Lange niemanden entlassen müssen. Trotzdem sind Entlassungen nicht tabu.
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