• Wer seinen Arbeitsplatz behalten will, muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht erheben.
    9. November 2020· Arbeitsrecht·

    Dreiwochenfrist nicht versäumen Nicht erst seit Corona verlieren Menschen reihenweise ihren Arbeitsplatz. Es gab immer wieder mal konjunkturbedingte Flauten, in denen Viele um ihren Job zitterten.[...]

  • Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Abmahnung aus der Personalakte entfernt werden.
    30. September 2020· Arbeitsrecht·

    Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte – Recht auf Vergessenwerden Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf Entfernung von Abmahnungen und den damit verbundenen personenbezogenen Daten aus ihrer[...]