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Abmahnung
Wer seinen Arbeitsplatz behalten will, muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht erheben.
Nicht erst seit Corona verlieren Menschen reihenweise ihren Arbeitsplatz. Schon immer gab es konjunkturbedingte Flauten. Ob es sich lohnt, einer Kündigung mit einer Kündigungsschutz- klage entgegenzutreten, hängt allerdings stark vom Einzelfall ab. Ist die Kündigung unrechtmäßig und der Job alternativlos, stehen die Chancen für eine Klage indes gut.
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Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Abmahnung aus der Personalakte entfernt werden.
Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf Entfernung von Abmahnungen und den damit verbundenen personenbezogenen Daten aus der Personalakte, wenn eine weitere Verarbeitung nicht mehr notwendig ist. Die DSGVO sieht in Artikel 17 DSGVO ausdrücklich ein „Recht auf Vergessenwerden“ vor.
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