• Eine fristlose Kündigung wegen intrigantem und illoyalen Verhaltens ist ein wichtiger Grund für die außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses.
    1. Oktober 2020· Arbeitsrecht, Vertragsrecht·

    Intrigantes Verhalten ist Grund genug Das Bundesarbeitsgericht hat bestätigt, dass intrigantes und illoyales Verhalten eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen kann. Wenn die Vertrauensbasis für eine[...]