
Wer am Arbeitsplatz handgreiflich wird, riskiert seinen Job – und zwar sofort. Das Landesarbeitsgericht Hamm hat mit Urteil vom 12.09.2025 entschieden, dass bereits ein einmaliger erheblicher körperlicher[...]

Intrigantes Verhalten ist Grund genug Das Bundesarbeitsgericht hat bestätigt, dass intrigantes und illoyales Verhalten eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen kann. Wenn die Vertrauensbasis für eine[...]
