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Kündigung
Wer seinen Arbeitsplatz behalten will, muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht erheben.
Nicht erst seit Corona verlieren Menschen reihenweise ihren Arbeitsplatz. Schon immer gab es konjunkturbedingte Flauten. Ob es sich lohnt, einer Kündigung mit einer Kündigungsschutz- klage entgegenzutreten, hängt allerdings stark vom Einzelfall ab. Ist die Kündigung unrechtmäßig und der Job alternativlos, stehen die Chancen für eine Klage indes gut.
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Bei kleineren Betrieben, in denen das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung findet, kann der Arbeitgeber auch ohne Kündigungsgrund und trotz Kurzarbeit kündigen.
Viele Arbeitnehmer sind derzeit in Kurzarbeit und arbeiten deutlich weniger oder gar nicht. Die Kurzarbeiterregelung hat den Sinn, dass Unternehmen selbst in schwieriger wirtschaftlicher Lange niemanden entlassen müssen. Trotzdem sind Entlassungen nicht tabu.
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