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Kündigungsgrund
Wenn ein Arbeitnehmer seinen Job kündigt, um zu seinem Partner zu ziehen, ist das ein wichtiger Grund für eine Kündigung, auch wenn das Paar unverheiratet ist.
Wenn Sie als Arbeitnehmer kündigen, sollten Sie dies nicht leichtfertig tun. Andernfalls droht Ihnen eine Sperrfrist auf Auszahlung des Arbeitslosengeldes. Etwas anderes gilt, wenn Sie aus „wichtigem Grund“ kündigen. Der liegt vor, wenn Ihnen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls ein anderes Verhalten nicht zugemutet werden kann.
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Wer seinen Arbeitsplatz behalten will, muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht erheben.
Nicht erst seit Corona verlieren Menschen reihenweise ihren Arbeitsplatz. Schon immer gab es konjunkturbedingte Flauten. Ob es sich lohnt, einer Kündigung mit einer Kündigungsschutz- klage entgegenzutreten, hängt allerdings stark vom Einzelfall ab. Ist die Kündigung unrechtmäßig und der Job alternativlos, stehen die Chancen für eine Klage indes gut.
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