• Wer seinen Arbeitsplatz behalten will, muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht erheben.
    9. November 2020· Arbeitsrecht·

    Dreiwochenfrist nicht versäumen Nicht erst seit Corona verlieren Menschen reihenweise ihren Arbeitsplatz. Es gab immer wieder mal konjunkturbedingte Flauten, in denen Viele um ihren Job zitterten.[...]

  • 29. September 2020· Allgemein, Arbeitsrecht·

    Verdeckte Überwachung eines Arbeitnehmers und Aufklärungspflicht Arbeitgeber können nicht einfach aus einer Laune heraus einen Arbeitnehmer überwachen. Etwa, weil dieser im Verdacht steht, etwas geklaut zu[...]