Das Bundesarbeitsgericht stärkte in einem Urteil die Rechte von Frauen, was das Thema Lohngleichheit anbelangt

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit von Frauen und Männern

Bundesarbeitsgericht stärkt mit neuem Grundsatzurteil zur Lohngleichheit die Position von Frauen

Das Entgelttransparenzgesetz, das bereits seit Juni 2017 in Deutschland gilt, hat an der oft ungerechten Bezahlung von Frauen in Betrieben nicht viel geändert. Unternehmen ignorieren das Gesetz zur Lohngleichheit weitestgehend. Das geht aus einer Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der gewerkschaftlichen Hans-Böcker-Stiftung hervor, die der SPIEGEL erstmals erwähnte.

Abteilungsleiterin klagte, weil sie weniger verdiente als ihre Kollegen und bekam Recht

Nun hat das Bundesarbeitsgericht (BAG Urt. v. 21.01.2021, Az. 8 AZR 488/19die Position von Frauen, die sich gegenüber ihren Kollegen ungerecht bezahlt sehen, mit einem Grundsatzurteil gestärkt. In dem betreffenden Fall hatte eine Abteilungsleiterin auf die gleiche Bezahlung wie ihre männlichen Kollegen gepocht. Die Frau hatte nachweisen können, dass das Gehalt ihrer Kollegen sowohl beim übertariflichen Grundgehalt als auch bei der übertariflichen Zulage höher ausfiel. Das BAG gab der Vermutung der Frau recht, dass diese Ungleichbehandlung wegen des Geschlechts erfolgt sein müsse, was für Diskriminierung spreche.

Das BAG schob allerdings nach, dass der Arbeitgeber die Möglichkeit habe, diese „Vermutung jederzeit zu widerlegen.“ Das bedeutet also: Zwar kann der Arbeitgeber diese Vermutung entkräften, muss dies aber beweisen können.

Kaum jemand traut sich, das Thema Diskriminierung offen anzusprechen, aus Angst vor unangenehmen Folgen

Obwohl das Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern schon seit dem 30.06.2017 besteht, scheint davon kaum jemand Gebrauch zu machen. Danach haben Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten einen individuellen Auskunftsanspruch.

Einfach ausgedrückt: Wenn eine Frau den Eindruck hat, dass Kollegen in gleicher Position mehr verdienen, hat sie das Recht auf Auskunft durch den Arbeitgeber. Dieser ist dazu verpflichtet, Mitarbeiter*innen unabhängig vom Geschlecht gleich zu entlohnen.

Das Vergleichsentgelt (Median-Entgelt) von Männern und Frauen mit vergleichbarer Arbeit muss nach den Regeln des Entgelttransparentgesetzes ermittelt werden. Werden Sie als Arbeitgeber darauf angesprochen, tun Sie gut daran, die Karten offen auf den Tisch zu legen und das durchschnittliche Gehalt des jeweils anderen Geschlechts zu nennen.

Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit

19 Prozent beträgt momentan die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern (Gender Pay Gap). In Deutschland klafft diese Lücke nach wie vor besonders groß und schließt sich nur langsam, so das Statistische Bundesamt. Zwar verdienen überall in Europa Frauen weniger als Männer, doch ist diese Lohnlücke in Deutschland besonders groß. Um diese Lücke zu schließen, wurde das Gesetz zur Förderung der Transparenz in Entgeltstrukturen verabschiedet. Selbst bei gleicher formaler Qualifikation und ansonsten gleichen Merkmalen beträgt der Entgeltunterschied immer noch sechs Prozent.

Am 07. März 2025 findet der nächste Equal Pay Day statt. Dieser Tag markiert symbolisch den Tag des Jahres, bis zu dem Frauen „umsonst“ arbeiten, während Männer seit Jahresbeginn für ihre Arbeit bezahlt werden.

Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit? Die Thematik übersichtlich zusammengestellt von der Hans-Böckler-Stifung

Interessant dazu auch der Beitrag auf ZEIT online von Januar 2019: „Gesetz zur Lohngleichheit zeigt keine spürbaren Effekte

Rechtsanwalt Dr. Schmid steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zum Arbeitsrecht zur Seite und vertritt Sie in Ihrer Rechtsangelegenheit vor Gericht. Rufen Sie uns gerne an, sodass wir einen ersten Beratungstermin vereinbaren können. Alternativ auch via E-Mail.

Veröffentlicht am: 4. Oktober 2024

Schlagworte:

Teilen Sie diesen Beitrag auf einer Plattform Ihrer Wahl!

Das könnte Sie auch interessieren