Kündigung aus gesundheitlichen Gründen

Oftmals erhalte ich Anrufe und E-Mails mit der Frage: Ich habe eine Kündigung wegen Krankheit erhalten, was soll ich tun?

Hierauf kann ich ohne nähere Informationen erstmals nur Folgendes antworten:

Sie sollten unbedingt innerhalb der dafür gesetzlich vorgeschriebenen 3-Wochen-Frist eine sog. Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung beim Arbeitsgericht erheben!

Denn ansonsten ist die Ihnen ausgesprochene Kündigung wirksam und damit Ihr Arbeitsplatz weg, ohne irgendeine Chance auf eine Abfindungszahlung oder ein gutes Zeugnis.
Dabei ist wichtig zu wissen, dass ein außergerichtlicher schriftlicher Widerspruch oder Ähnliches das Wirksamwerden der Kündigung nicht verhindert, also nichts bringt.
Dagegen muss ein Arbeitgeber bei einer Kündigungsschutzklage das Arbeitsgericht von der Wirksamkeit seiner krankheitsbedingten Kündigung überzeugen. Dazu muss er grundsätzlich das Vorliegen von 3 Voraussetzungen darlegen und beweisen:

Die erste Voraussetzung ist eine sog. negative Gesundheitsprognose.

  1. Damit ist gemeint, dass im Zeitpunkt der Zustellung der Kündigung objektiv davon ausgegangen werden musste, dass der Arbeitnehmer auch in Zukunft oft oder länger krank sein wird.
  2. Die zweite Voraussetzung sind erhebliche Beeinträchtigungen durch die Krankheit des Arbeitnehmers, also Betriebsablaufstörungen oder hohe Kosten.
  3. Die dritte Voraussetzung betrifft den sog. Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.

Die dabei vorzunehmende Interessenabwägung fällt regelmäßig zugunsten des Arbeitnehmers aus, wenn dessen Krankheitszeiten durch den Arbeitgeber zumutbare Maßnahmen, wie z. B. eine Versetzung auf einen anderen Arbeitsplatz, deutlich reduziert werden können.
Gerne unterstütze ich Sie nach dem Erhalt einer krankheitsbedingten Kündigung bei der Erhebung und Durchführung einer Kündigungsschutzklage. Sollten Sie dies wünschen, bitte ich Sie höflich um Ihre schnellstmögliche Kontaktaufnahme mit mir.

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