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Dezember 27, 2020
Wenn ein Arbeitnehmer seinen Job kündigt, um zu seinem Partner zu ziehen, ist das ein wichtiger Grund für eine Kündigung, auch wenn das Paar unverheiratet ist.
Wenn Sie als Arbeitnehmer kündigen, sollten Sie dies nicht leichtfertig tun. Andernfalls droht Ihnen eine Sperrfrist auf Auszahlung des Arbeitslosengeldes. Etwas anderes gilt, wenn Sie aus „wichtigem Grund“ kündigen. Der liegt vor, wenn Ihnen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls ein anderes Verhalten nicht zugemutet werden kann.
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