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Kurzarbeit
Weniger Urlaub bei Kurzarbeit Null
Während der Kurzarbeit hat der Arbeitnehmer nicht die Pflicht, tätig zu sein. Daher entfällt für diese Zeit anteilig der Anspruch auf Urlaub. Jeder volle Monat in Kurzarbeit wird um 1/12 gekürzt. Das Urlaubsentgelt hingegen bleibt uneingeschränkt erhalten.
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Bei kleineren Betrieben, in denen das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung findet, kann der Arbeitgeber auch ohne Kündigungsgrund und trotz Kurzarbeit kündigen.
Viele Arbeitnehmer sind derzeit in Kurzarbeit und arbeiten deutlich weniger oder gar nicht. Die Kurzarbeiterregelung hat den Sinn, dass Unternehmen selbst in schwieriger wirtschaftlicher Lange niemanden entlassen müssen. Trotzdem sind Entlassungen nicht tabu.
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